Kleine Anfrage "Kontrolle von Mietwucher und überhöhten Mietpreisen"

Uli Franke

Vorberekung:

Mietwucher (Mietzins 50% über dem Mietspiegel) und Mietpreisüberhöhung (20% über dem Mietspiegel) können laut § 291 StGB bzw. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz strafrechtlich, ordnungsrechtlich und zivilrechtlich verfolgt und bestraft werden. Die Voraussetzung ist, dass dazu eine Notlage des Mieters oder der Mieterin ausgenutzt wurde.

Der Nachweis für die Ausnutzung einer Notlage ist leider oftmals nicht eindeutig zu erbringen, so dass viele Fälle vor Gericht verhandelt werden müssen. Eine Initiative des Bundesrats, den Nachweis der Notlage aus dem Gesetz zu streichen, wurde vorerst auf Betreiben des Justizministers von der Bundesregierung zurückgewiesen. Es gab aber viele erfolgreiche Gerichtsverfahren wegen Mietwucher bzw. Mietpreisüberhöhung, insbesondere in Städten mit flächendeckend angespanntem Wohnungsmarkt.

In Frankfurt überprüft das Amt für Wohnungswesen Anzeigen oder Hinweise zu überhöhten Mieten im Sinne der obigen Rechtsnormen, interveniert ggf. beim Vermieter und unterstützt auch die juristische Klärung, wenn kein gütlicher Weg gefunden wird. Den Mieterinnen und Mietern entstehen dabei keine Kosten. Laut Auskunft der zuständigen Mitarbeiterinnen konnte bereits in vielen Fällen erreicht werden, dass Mieten auf den zulässigen Preis gesenkt und die überzahlte Mieten zurückgezahlt wurden.

Informationen dazu finden sich hier


Nach diesen einführenden Erläuterungen frage ich den Magistrat:

1.
Ist die Situation in Darmstadt bezüglich der Verbreitung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung aus Sicht des Magistrats mit derjenigen in Frankfurt vergleichbar?

2.
Ist dem Magistrat das genannte Angebot der Stadt Frankfurt an die Mieterinnen und Mieter bekannt?

3.
Gibt es bei der Stadt Darmstadt ein vergleichbares Angebot oder ist die Einführung geplant? Wenn nein, warum nicht?

4.
Zur welchen Handlungsmöglichkeiten rät der Magistrat Mieterinnen und Mieter in Darmstadt, die gegen ihre überhöhte Miete vorgehen werden wollen?