Begleitantrag zum Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEntscheid

in der Stavo am 1.10.2020

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt möge beschließen:

1.

Die in der Vorlage vorgenommene Kostenabschätzung für die vom Klimaentscheid postulierten Ziele zeigt, dass zwischen den Erfordernissen einer entschlossenen kommunalen Klimapolitik und den finanziellen Möglichkeiten selbst einer reichen Stadt wie Darmstadt ein krasses Missverhältnis besteht. Unter anderem mit dieser Begründung wurde heute das Bürgerbegehren nicht zugelassen. Dabei müssten zur Erreichung der Klimaziele gerade auch die teuren Maßnahmen bei der Gebäudesanierung und beim Ausbau des ÖPNV dringend umgesetzt werden.

Die Begrenzung des Klimawandels ist kein Problem unter vielen, sondern eine Menschheitsfrage. Deshalb fordern die Stadtverordneten die Landes- und Bundesregierung bzw. die entsprechenden Parlamente dazu auf,

  • durch die Besteuerung großer Vermögen, Einkommen und Unternehmensgewinnen die öffentliche Hand in die Lage zu versetzen, die notwendigen Zukunftsinvestitionen zu leisten.
  • die Schuldenbremse ganz abzuschaffen oder sie aufgrund der drohenden Klima-Krise zumindest für Investitionen in die Verkehrswende, in die Dekarbonisierung der Energieversorgung und in die sozialverträgliche Sanierung des Gebäudebestands auszusetzen.

Die Stadtverordneten fordern den Magistrat dazu auf, alles daran zu setzen, dass auch die vom KlimaEntscheid geforderte Gebäudesanierung sowie den Ausbau des ÖPNV um 6% durchgeführt werden können. Die Frage des ausgeglichenen Haushalts darf beim Klimaschutz, genauso wie bei der Bewältigung der Corona-Krise, entschlossenes Handeln nicht begrenzen. Die finanziellen wie menschlichen Folgekosten des Klimawandels würden die mit einer entsprechenden Kreditaufnahme verbundenen Kosten weit in den Schatten stellen.

2.

Das Gutachten des Rechtsamts macht deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger weder direkt über ein Bürgerbegehren noch indirekt über die Wahl der Stadtverordnetenversammlung konkreten Einfluss auf die Politik der städtischen Unternehmen nehmen können. Um eine demokratische Verfügung über das öffentliche Eigentum herzustellen, wird der Magistrat aufgefordert, eine Prüfung einzuleiten, wie der Stadtkonzern in ein Netz von öffentlich-rechtlichen Kommunalunternehmen nach §126a HGO überführt werden kann. Die Satzungen dieser Unternehmen müssen Transparenz und Mitbestimmung der Stadtverordnetenversammlung und der Bürgerinnen und Bürger vorsehen.