Kleine Anfrage "Situation parkender Kraftfahrzeuge in Kreuzungsbereichen in Darmstadt"

Martina Hübscher-Paul

Antwort von Bürgermeister Reißer

Antwort von Bürgermeister Яafael Яeißer

Frage 1:
Welche Möglichkeit sieht der Magistrat für eine verbesserte und gefahrlose Einsicht in Kreuzungs- und Einmündungsbereiche zu sorgen?
Antwort:
Die Problematik des Parkens im Kreuzungs- und Einmündungsbereichen entgegen der Vorschrift des §12 Absatz 3 Nr.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dem Magistrat bekannt. Die durch das Parken im 5-Meter-Bereich entstehenden Gefahren, unter anderem durch fehlende Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer untereinander und die erhöhte Gefährdung von Fußgängern bei der Querung von Straßen, und hier insbesondere von Kindern, ist für die Kommunalpolizei Grund genug, sich verstärkt des Problems anzunehmen und im Rahmen der personellen Möglichkeiten einen "Kontrolldruck" aufzubauen.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger in Einmündungsbereichen bietet sich als beste Möglichkeit ein bauliches Vorziehen der Bordsteine und die Ausbildung sogenannter Nasen, wodurch man mehr Aufstellfläche und eine bessere Sicht auf wartende Fußgänger bekommt. Für solche wünschenswerten und wirkungsvollen, aber aufwendigen Umbaumaßnahmen stehen derzeit jedoch keine personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.
In der Zeit vom 01.01.2012 bis 15.06.2012 wurden im Stadtgebiet 1268 Verwarnungsgeldverfahren wegen Parkens im 5-Meter-Bereich eingeleitet. Hierzu kommen noch zahlreiche Verwarnungsgeldverfahren in Fällen, in denen das bestehende Parkverbot im Kreuzungsbereich durch eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) verdeutlicht wurde (diese lassen sich in der Menge nicht beziffern, da diese nicht nach tatsächlichem Aufbringungsort des Zeichen 299 STVO erfasst werden; das Verwarnungsgeld ist zudem höher beim Parken auf Grenzmarkierungen).

Frage 2:
Welche Möglichkeit sieht der Magistrat die Gefahrenstelle Fußgängerquerung Heinrichstraße / Einmündung Beckstraße auf Dauer zu entschärfen?
Antwort:
Bezüglich der Querungshilfe in der Heinrichstraße im Bereich der Beckstraße ist zu bemerken, dass es sich hier lediglich um ein Angebot an Fußgänger und sichere Radfahrer handelt, um eine schnelles Queren der Heinrichstraße aus der Beckstraße kommend zu ermöglichen.
Über besondere Unsicherheiten und Gefährdung von Fußgängern im Bereich der Querungsinsel in der Heinrichstraße an der Einmündung Beckstraße ist der Fachverwaltung bisher nichts bekannt.
Der Schulweg zur Elly-Heuss-Knapp-Schule verläuft über den durch eine Fußgängerschutzanlage gesicherten Überweg an der etwa 150 m entfernten Einmündung Inselstraße. Diesen sollten die Fußgänger in diesem Bereich nutzen.
Eine zusätzliche Fußgängerschutzanlage im Bereich der Beckstraße ist nicht erforderlich.