Änderungsantrag "Änderung der Verwaltungskostensatzung"

Linksfraktion

im Zusammmenhang mit Vorlage 2021/0363 Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

Die vorgeschlagene Änderung von Punkt 5 der Verwaltungskostensatzung wird wie folgt ergänzt:

„Bei diesen Amtshandlungen dürfen die Kosten für eine Auskunft nach 1.1. oder 1.2.1. den Betrag von 100 nicht übersteigen. Die Kosten von A4- und A3-Kopien (2.2.1 und 2.2.2) sind auf 20ct € begrenzt.“

Der Oberbürgermeister wird darum gebeten, die Rundverfügung dahingehend zu ergänzen, dass

  • bei der Bereitstellung des Antragsformulars z.B. auf der Website der Stadt auf den festgelegten Kostenrahmen und die Möglichkeit einer ermäßigten Gebühr nach §14 der Verwaltungskostensatzung hingewiesen wird. •
  • die Kosten für eine umfangreiche Abfrage im Vorhinein durch die Koordinations- und Beratungsstelle geklärt werden können.

Begründung

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich tatsächlich niemand durch hohe oder unklare Kosten von dem Stellen einer Anfrage abgehalten fühlen muss.