Änderungsantrag "Änderung der Verwaltungskostensatzung"
im Zusammmenhang mit Vorlage 2021/0363 Erlass einer Informationsfreiheitssatzung
Die vorgeschlagene Änderung von Punkt 5 der Verwaltungskostensatzung wird wie folgt ergänzt:
„Bei diesen Amtshandlungen dürfen die Kosten für eine Auskunft nach 1.1. oder 1.2.1. den Betrag von 100 nicht übersteigen. Die Kosten von A4- und A3-Kopien (2.2.1 und 2.2.2) sind auf 20ct € begrenzt.“
Der Oberbürgermeister wird darum gebeten, die Rundverfügung dahingehend zu ergänzen, dass
- bei der Bereitstellung des Antragsformulars z.B. auf der Website der Stadt auf den festgelegten Kostenrahmen und die Möglichkeit einer ermäßigten Gebühr nach §14 der Verwaltungskostensatzung hingewiesen wird. •
- die Kosten für eine umfangreiche Abfrage im Vorhinein durch die Koordinations- und Beratungsstelle geklärt werden können.
Begründung
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich tatsächlich niemand durch hohe oder unklare Kosten von dem Stellen einer Anfrage abgehalten fühlen muss.
Dateien
- 20211214 Magistratsvorlage Informationsfreiheitssatzung
PDF-Datei (143 KB)