Änderungsantrag "Überführung Agenda-21-Prozess in städtische Strukturen"
Zur Vorlage 2021/0227 "Überführung des Agenda-21-Prozess in städtische Strukturen"
Der dritte Punkt des Beschlussvorschlags wird wie folgt ersetzt:
Die Haushaltsmittel in Höhe von 21.000 Euro, die bisher allein dem Beirat bzw. den Themengruppen der Lokalen Agenda21 für deren Aktivitäten zur Verfügung gestellt wurden, werden ab dem Haushaltsjahr 2022 einem „Fonds zur Förderung von Initiativen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ zugeführt, der unter Einbeziehung des Klimaschutzbeirats verteilt wird und vom Amt für Klimaschutz verwaltet werden könnte.
Begründung:
Das lokale Engagement für eine nachhaltige und klimaverträgliche Entwicklung der Stadt hat seit der Gründung der Agenda 21 stark zugenommen. Zahlreiche politische Gruppen und Organisationen sind entstanden, die vor Ort ehrenamtlich politisch arbeiten und wirkmächtige Projekte voranbringen. Daher erscheint es durchaus sinnvoll, die Förderung dieser Arbeit über die bestehende Lokale Agenda21 hinaus zu verbreitern.
Allerdings ist der Bürgerhaushalt kein geeignetes Instrument, um die Aktivitäten der weiterbestehenden Themengruppen sowie anderer Gruppen, die sich auf ähnliche Weise betätigen, angemessen zu unterstützen.
Über den Bürgerhaushalt können einmal jährlich Einzelprojekte beantragt werden, wobei der Fokus auf dem einmaligen Anschieben neuer Ideen liegt. Bei der politischen Arbeit entstehen jedoch andere Bedarfe:
- Es fallen laufende Kosten an, insbesondere die Miete der Räumlichkeiten für die Treffen und Veranstaltungen
- Viele Aktivitäten können nicht mit einem Vorlauf von über einem Jahr geplant werden, z.B. Veranstaltungen zu einem aktuellen Thema.
- Auch bei bereits verstetigten Projekten entsteht regelmäßiger Finanzierungsbedarf, z.B. Druckkosten für Nachdrucke von Broschüren oder Erstellung von Werbe-Flyern.
Der vorgeschlagene Fonds könnte hingegen laufende Kosten übernehmen, kurzfristige Förderentscheidungen treffen und Bestandsprojekte unterstützen.
Der Änderungsantrag wurde nicht angenommen. Der Magistratsvorlge wurde zusgestimmt. Gegen die Zustimmung waren die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Die Partei, Die Freien Wähler und UWIGA/WGD