Änderungsantrag zur Einrichtung von Flex-Office Arbeitsplätzen
zum Antrag SV-2024/0022 von Grünen, CDU und Volt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen:
Zur Prüfung der Potenziale von flexiblen Arbeitsplätzen (Flex-Office) und hybriden Arbeitsmodellen in der öffentlichen Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Zur Erarbeitung eines Konzeptes für ein Flex-Office Arbeitsmodell in der öffentlichen Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Dabei sollen insbesondere die folgenden Aspekte geklärt und im Konzept berücksichtigt werden:
- Subjektive Bereitschaft der Beschäftigten zum Verzicht auf einen eigenen festen Büroarbeitsplatz
- Objektive Möglichkeit der Beschäftigten für ergonomisches Arbeiten in ihrer Wohnung unter Erfüllung der einschlägigen Richtlinien.
- Überarbeitungsbedarf der Dienstvereinbarung zum flexiblen Arbeiten im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung von Gesundheits- und Arbeitsschutz.
- Stand der Digitalisierung der jeweiligen Arbeitsplätze und -prozesse sowie die noch erforderlichen Entwicklungsschritte zum Erreichen der für regelmäßige Arbeit im Homeoffice notwendigen digitalen Voraussetzungen.
Die Beschäftigtenvertretung ist bei der Prüfung und der Erarbeitung des Konzepts frühzeitig mit einzubeziehen.
Begründung
Die antragstellenden Fraktionen des Originalantrags beschreiben in ihrer Begründung nur die Vorteile der hybriden Arbeit. Für eine unvoreingenommene Prüfung ist es aber auch nötig, die Risiken und Nachteile zu betrachten.
Hybride Arbeitsmodelle bringen für die Beschäftigten zweifellos große Vorteile, solange die Teilnahme freiwillig ist und über Ausmaß sowie zeitliche Gestaltung selbst entschieden werden kann.
Für die Arbeit des Teams bergen sie allerdings erhebliche Risiken, da durch das räumlich getrennte Arbeiten der Zusammenhalt und die Kommunikation geschwächt werden. Um die richtige Balance zwischen Telearbeit und gemeinsamer Präsenz zu finden muss dies berücksichtigt werden.
Durch Flex-Office kommt eine betriebswirtschaftliche Komponente bzw. das Interesse des Arbeitgebers hinzu. Aus dem Angebot zur mobilen Arbeit wird eine (moralische oder tatsächliche) Verpflichtung. Die zeitliche Flexibilität für die Beschäftigten wird aufgehoben, und die Gestaltung des Arbeitsplatzes wird je nach Modell teilweise oder komplett entindividualisiert. Intensive Büro-Nachbarschaften entfallen und werden durch oberflächlichere wechselnde Arbeits-Beziehungen ersetzt.
Zu beachten ist auch, dass viele Beschäftigte nicht über geeignete Wohnverhältnisse für Telearbeit verfügen. Wenn Flex-Office zum Standard wird, müssen immer mehr Menschen regelmäßig unter Bedingungen arbeiten, die der Arbeitsschutz im Betrieb niemals zulassen würde. Von solchen Situationen („Homeoffice am Küchentisch“) berichten Beschäftigtenvertreter der Telekom, die in Darmstadt zur Kostensenkung ein weitreichendes Flex-Office Modell eingeführt hat.
Auch aus der Darmstädter Stadtverwaltung haben wir erfahren, dass die Beschäftigten wenig finanzielle Unterstützung bekommen bei ihrer Ausstattung für die mobile Arbeit, so dass auch bei der Einführung von Flex-Office eine problematische Mentalität der Arbeitgeberin zu befürchten ist. Es muss also sichergestellt werden, dass für die Arbeit zu Hause von der Stadt ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und finanziert wird, der den Arbeitsschutz-Regeln für Telearbeit genügt.
Schließlich werden auch die eingangs genannten Nachteile des hybriden Arbeitens bezüglich Kommunikation und Zusammenhalt durch das Flex-Office verstärkt. Beispielsweise sind allgemeine Präsenztage – etwa am Tag der gemeinsamen Teamsitzung – nicht mehr möglich.
Zusammenfassend ist festzustellen: Bei freiwilliger hybrider Arbeit überwiegt der Nutzen für die Beschäftigten. Die zusätzliche Kombination mit Flex-Office ist ausschließlich zum Vorteil des Arbeitgebers, während die Beschäftigten dadurch erhebliche Nachteile erfahren können. Aus diesem Grund müssen ein fundiertes Meinungsbild der Beschäftigten in den betroffenen Arbeitsbereichen und die frühzeitige Einbeziehung der Personalvertretung zwingend Teil des Prüfauftrags werden.