Anträge zum Haushalt 2022

Linksfraktion

zur dritten Lesung in der Stavo am 14.12.2021

Stellenplan Kernhaushalt 

Abschaffung der Eingruppierung in der EG 1

Stufengleiche Höhergruppierung der Beschäftigten EG 1 → EG 2 +100.000 Euro

Die EG 1 ist eine Niedriglohngruppe im öffentlichen Dienst. In der Stufe 1 wird nicht einmal der von der künftigen Bundes-Koalition vereinbarte Mindestlohn erreicht. Das Brutto-Jahresgehalt einer vollen Stelle in der mittleren Erfahrungsstufe beträgt ca. 26.000 Euro. Davon bleiben einem kinderlosen alleinstehenden Beschäftigten knapp 15.000 Euro netto übrig (1250 Euro im Monat). Das ist nicht nur in einer teuren Stadt wie Darmstadt inakzeptabel. Altersarmut ist vorprogrammiert.

Im Kernhaushalt sind 12,86 Stellen in EG 1 eingruppiert. Beantragt wird die stufengleiche Höhergruppierung dieser Stellen in die EG 2.

Berechnung

Der resultierende Aufschlag pro Beschäftigtem beträgt im Arbeitnehmer-Brutto laut Gehaltstabelle in den mittleren Erfahrungsstufen ca. 500 Euro monatlich, für den Arbeitgeber also ca. 600 Euro. Es werden 12,9 Monatsgehälter ausgezahlt. Pro Stelle ergeben sich somit jährliche Mehrkosten von ca. 7.800 Euro. Insgesamt kostet die Maßnahme die Stadt für alle aufzugruppierenden Stellen etwa 100.000 Euro pro Jahr.


Stellenplan Kernhaushalt

Finanzielle Aufwertung der Erzieherinnen und Erzieher

Eingruppierung aller Erzieherinnen und Erzieher in Stufe 8b anstelle von 8a +2.200.000 Euro

Die Erzieherinnen und Erzieher haben 2015 unter dem Motto „Aufwerten jetzt“ für eine bessere Eingruppierung gekämpft. Der kommunale Arbeitgeberverband verweigerte sich dieser gut begründeten und berechtigten Forderung, weil die Kommunen in ihrer Gesamtheit für die anerkannt wichtige Arbeit keine zusätzlichen Mittel aufbringen wollten. Einzelne Kommunen können dies anders entscheiden und die soziale und erzieherische Arbeit aufwerten. Frankfurt oder Rüsselsheim sind Beispiele hierfür, im vergangenen Jahr hat sich auch Hanau für diesen Schritt entschieden. Nun sollte auch Darmstadt zur Aufwertung dieses Berufs beitragen.

Die Höhergruppierung soll am 1.7.2022 erfolgen.

Berechnung:

Betroffen sind bei der Stadt ca. 400 Beschäftigte (Stellenplan–Soll). Der Unterschied zwischen 8a und 8b liegt zwischen 40€ (Stufe 1) und 440€ (Stufe 6) Arbeitnehmer-Brutto pro Monat. Da die Stufenverteilung nur intern ermittelt kann, wird grob geschätzt dass im Mittel die Erhöhung der Stufe 4 (6 bis 10 Jahre Beschäftigungsdauer) gilt, das sind ca. 250€/Monat für die Beschäftigten und 300€ für die Stadt. Dies ergibt Mehrkosten von 1,5 Mio Euro pro Jahr, die bei den Personalkosten im Kernhaushalt anfallen.

Zusätzlich müssen auch die freien Träger die Möglichkeit zur Aufwertung ihrer Stellen erhalten. Diese stellen ca. 2/3 der Plätze in Krippe, Kita und Hort bereit, so dass hochgerechnet 3 Mio Euro bei den Zuschüssen zu berücksichtigen sind. Insgesamt entstehen demnach Kosten von ca. 4,5 Mio Euro.

Im Jahr 2022 betragen Mehrkosten nur die Hälfte, da die Maßnahme erst zur Jahresmitte umgesetzt werden soll.


Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Kulturinstitute 

Inflationsausgleich für die freie Kultur

Erhöhung der Zuschüsse um 10% in den Produkten
10000, 19200, 19700 und 29100 74.300 Euro

Mindestens seit 2018 wurden die meisten Zuschüsse für die freie Kultur nicht mehr angepasst. Die Preise sind seitdem um ca. 7% gestiegen, für 2022 wird ein Anstieg um weitere 3% geschätzt. Die verschiedenen Kulturinitiativen müssen somit schleichende reale Kürzungen der Zuschüsse hinnehmen. Das wird der wichtigen Rolle, die sie für unsere Stadtgesellschaft haben, nicht gerecht. Insbesondere in der Zeit nach Corona muss die Kultur gestärkt werden, deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zumindest den seit 2018 aufgelaufenen Inflationsverlust auszugleichen.

In den Produkten 10000 und 29100 werden die großen Posten „Sonst. Erstattungen/Verwaltungskostenanteil“ und „VKE Meldung Personalabteilung“ von der Erhöhung ausgenommen.

Die benannten Zuschüsse summieren sich auf 743.000 Euro. Somit beträgt der aufzuplanende Inflationsausgleich 74.300 Euro.

Der Zuschussbedarf im Kernhaushalt wird entsprechend den Mehrausgaben erhöht.


Wirtschaftsplan EAD 

Abschaffung der Eingruppierung in der EG 1

Stufengleiche Höhergruppierung der Beschäftigten EG 1 → EG 2 750.000 Euro

Beim EAD werden die Stellen in der Gebäudereinigung nach EG 1 bezahlt. Gegenüber 2021 gibt es 5,5 zusätzliche Stellen in dieser Niedriglohngruppe, insgesamt sind es nun 94,5 Stellen.

Im gleichlautenden Antrag für den Kernhaushalt wurde bereits ausgeführt, dass die betroffenen Beschäftigten mit einem Einkommen hart am künftigen Mindestlohn „arm trotz Arbeit“ bleiben. Diese Gehaltsstufe darf nicht mehr angewendet werden, so wie es z.B. im Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits gehandhabt wird.

Nach der oben durchgeführten Berechnung ergeben sich Mehrkosten von ca. 750.000 Euro. Dadurch steigen die Personalkosten des EAD um ca. 2%.

Die Preise für die Dienstleistungen sind entsprechend neu zu kalkulieren.

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