Änderungsantrag "Erweiterung der Bannwaldausweisung"

Linksfraktion

zur Vorlage 2020/0086 "Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald..."

Den Originalantrag finden Sie hier.

 

Die Abgrenzung der dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt zu empfehlenden Bannwaldausweisung wird um die folgenden Flächen ergänzt:

1) Waldstück nördlich der Rheinstraße mit den Abgrenzungen Rabenaustraße, Traubenweg, Eifelring und Rheinstraße

2) Waldstück südlich der Rheinstraße mit den Abgrenzungen Rheinstraße, Pupinweg, und Nordgrenze Bebauungsplan W59

3) Waldstück nördlich der Eschollbrücker Straße mit den Abgrenzungen Eschollbrücker Straße, Alnatura Campus sowie Forstwege gem. Grafik

4) Waldstück zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher Straße am Südrand der Lincolnsiedlung und der angrenzenden Kleingartenanlage

5) Waldstück östlich der Heidelberger Straße mit den Abgrenzungen Heidelberger Straße, Cooperstraße, Heinrich-Delp-Straße und Buchenhorst

 

Begründung:

Die gesamte Waldfläche ist als erhaltenswert anzusehen. Richtigerweise wird in der Begründung zur Magistratsvorlage auf die vielfältigen Ökodienstleistungen hingewiesen, die der hier als Bannwald auszuweisende Stadtwald erfüllt.

Der Stadtwald ist als Ganzes erhaltungswürdig. Hierzu zählen auch die oben aufgeführten Ergänzungen. Die zusätzlichen Waldstücke (2) bis (5) werden in der Begründung der vorgelegten Magistratsvorlage 2020/0086 explizit ausgenommen. Dies wiederum wird begründet mit der planerischen Festlegung der aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen

  • „Planstraße A“ zur Erschließung der Lincoln-Siedlung und des Ludwigshöhviertels; (4)
  • „Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Südwest (HGSW)“; (2) und (3)
  • Die Cooperstraße, welche im Zuge der Erschließung des Ludwigshöhviertels nach Süden verlegt werden muss, bzw. die Trasse für die Durchbindung der Straßen-bahnlinie 3 (5)
  • Für die Planstraße liegt keinerlei Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor. Von einer Festlegung kann folglich nicht gesprochen werden.

Für die Haupterschließung des Gewerbegebiets Süd liegt aktuell lediglich für das Gewerbegebiet selbst ein Bebauungsplan vor. Eine entsprechende Beschlusslage für die hier aufgeführte „Haupterschließungsstraße“ wurde der Stadtverordnetenversammlung bisher nicht vorgelegt.

Die intendierte Führung der Straßenbahnlinie 3 ist bekannt. Die exakte Ausführung der baulichen Infrastruktur muss der Stadtverordnetenversammlung erst noch zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Des Weiteren sind die hier genannten Baumaßnahmen in Darmstadt nicht unumstritten. Soll das Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ tatsächlich erreicht werden, müssen die Weichen jetzt gestellt werden. Fossile Infrastruktur, ob nun die „Planstraße A“ oder die „Haupterschließungsstraße“ dürfen nicht mehr gebaut werden. Ein Ausbau von Straßeninfrastruktur induziert aufgrund rückläufiger externer Kosten neuen Verkehr.