Kleine Anfrage "ÖPNV-Werbung Tarnfleck"

Maria Stockhaus

Ich frage den Magistrat:

1. Wie viele Busse wurden mit Tarnfleck beklebt? Für welchen Zeitraum ist diese Beklebung gebucht?

2. Welche Regelungen bzgl. der Verwendung von Werbung liegen den Vertragswerken mit der HEAG mobilo zu Grunde?

3. Gibt es hier Einschränkungen bezüglich der Wahl von Motiven, insbesondere mit Blick auf Darstellung von Gewalt sowie Sexismus, Rassismus oder anderer Formen der Diskriminierung?

4. Von wem wurden die Vorgaben bzgl. der Beklebung des Busses zum Zwecke der Werbung erarbeitet und beschlossen?

5. Wer entscheidet über die Annahme von Werbung, insbesondere solcher mit potentiell problematischen Botschaften?

6. Verschiedene Gedenkstätten in Darmstadt mahnen zu Frieden und Versöhnung. Wie bewertet die Stadt Darmstadt in diesem Zusammenhang die vollständige Beklebung von Bussen im Tarnfleck-Design?