Große Anfrage "Fahren ohne gültigen Fahrschein 2"

Maria Stockhaus
Mobilität

Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage "Fahren ohne gültigen Fahrschein" wurden weiter Nachfragen bezüglich der Fahrausweisprüfung notwendig.


In diesem Sinne frage ich den Magistrat:

1.
Für 2021 beliefen sich die Kosten der Fahrausweisprüfung auf 245.000 € bei der HEAG mobiBus und auf 154.000 € bei der HEAG mobilo. Welche Kostenpositionen sind damit abgedeckt?

Sind dies auch die folgenden und wenn ja, in welcher Höhe (bitte weisen Sie diese Positionen getrennt für mobiBus und mobilo aus):
a. Kosten des externen Prüfdienstes
b. Bereitstellung von mobilen Endgeräten zur Durchführung der Prüfung
c. das Kund*innen-Management (z.B. zu Behandlung von Einsprüchen gegen die Ausstellung von erhöhten Beförderungsentgelten EBE)
d. Kosten des Inkasso-Dienstleisters
e. das Stellen der Strafanzeigen

2.
Die Fahrausweisprüfung ist an einen externen Dienstleister vergeben.
a. Wer ist der aktuelle Dienstleister?
b. Seit wann läuft er aktuelle Vertrag?
c. Welche Vertragslaufzeit ist geplant und welche Verlängerungsoptionen gibt es?
d. Wie erfolgte die Auswahl des Dienstleisters?

3.
Das Forderungsmanagement, nach Überschreiten der Zahlungsfrist von sieben Tagen nach Ausstellung des EBE, erfolgt durch einen externe Inkasso-Dienstleister.
a. Wer ist der aktuelle Dienstleister?
b. Seit wann läuft er aktuelle Vertrag?
c. Welche Vertragslaufzeit ist geplant und welche Verlängerungsoptionen gibt es?
d. Wie erfolgte die Auswahl des Dienstleisters?

4.
Wer übernimmt das Forderungsmanagement bis zur 7-Tages-Frist?
a. Wenn dies nicht durch den externen Prüfdienst erfolgt, welche Kosten sind damit verbunden?
b. Wenn dies durch den externen Prüfdienst erfolgt, sind damit zusätzliche Kosten verbunden?

5.
Welche Anreizstruktur ist im Vertrag mit dem externen Prüfdienst angelegt?
a. Um die die Höhe der ausgestellten EBE zu steuern?
b. Werden Bonus oder Malus für einen Teil der vertraglich zu erbringenden Leistung gezahlt? Wenn ja, in welchem Zusammenhang und in welcher Höhe? Wie oft wurde dies seit 2018 umgesetzt?
c. Gibt es Vorgaben zu Kulanzregelungen oder Altersgrenzen für das Aussprechen eines EBE?

6.
Welche vertraglichen Regelungen mit dem Inkasso-Dienstleister liegen vor?
a. Wir die Forderung nach Ablauf der Zahlungsfrist vollständig abgegeben?
b. Verbleiben den Unternehmen HEAG mobilo und HEAG mobiBus Einfluss und Steuerungsmöglichkeiten im Umgang mit den übergebenen Forderungen?
c. Gibt es eine Berichtspflicht des Inkasso-Dienstleisters an die Unternehmen? Wenn ja, welche Informationen werden berichtet?
d. Gibt es in der vertraglichen Ausgestaltung mit dem Inkasso-Dienstleister Regelungen bzgl. der Ausgestaltung der maximal möglichen Nebenforderungen oder den Umgang mit Privatinsolvenzen?

7.
Wie viele EBE wurden seit dem Jahr 2018 bis zum Jahr 2021 festgestellt? Wie viele wurden davon auf 7 € reduziert? Wie viele Strafanzeigen wurden ausgesprochen? Wie viele Fahrgäste wurden kontrolliert? Bitte geben Sie die Information jeweils getrennt für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und dabei je getrennt nach den Unternehmen HEAG mobil und HEAG mobibus an.

8.
Aus der vorhergehenden Anfrage geht hervor, dass bei 23.158 ausgestellten EBE nach Reduktion um 7-Euro-Fälle und Barzahler noch 14.248 EBE verbleiben, für die Personalien vorliegen. Des weiteren wurden 2.839 Strafanzeigen gestellt. Rein rechnerisch ergibt sich dadurch, dass für ca. 40% der festgestellten Fälle und eine Strafanzeige gestellt wurde. Ist die Vorgehensweise der Berechnung sowie die getätigte Aussage des*der Anfragesteller*in korrekt?

9.
Welche Gründe liegen für das Ausbleiben von Verurteilungen bei Strafanzeigen vor. Wie häufig werden die jeweiligen Gründe aufgeführt?