Große Anfrage "Integration des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte in das Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt"

Karl-Heinz Böck

1. Arbeitsverhältnisse im Darmstadtium

a. Wie viele Beschäftigte hat das Darmstadtium? (Bitte nach Beschäftigungsart aufschlüsseln: Vollzeit/Teilzeit mit Stundenzahl, befristet/unbefristet, Leih- bzw. Zeitarbeit)

b. Nach welchem Tarifvertrag werden die derzeitigen Beschäftigten im Darmstadtium vergütet?

c. Trifft es zu, dass die vertragliche Arbeitszeit der Beschäftigten üblicherweise (d.h. in der Mehrzahl der Verträge) auf 40 Stunden pro Woche festgelegt ist?"

d. Trifft es zu, dass im Darmstadtium die Praxis geübt wird, nicht nur bei Führungskräften pauschale Mehrarbeit von bis zu 20 Stunden im Monat vertraglich festzulegen?"

e. Wie viele Überstunden sind für diese Beschäftigten im Jahr 2017 insgesamt angefallen?

f. Wird das AZG (Arbeitszeitgesetz) für die Beschäftigten des Darmstadtiums eingehalten und werden die Arbeitszeiten nach Auffassung des Magistrats ausreichend dokumentiert und kontrolliert?

 

2. Übergang von Beschäftigten des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte

a. Erwägt die Stadt bei der angekündigten Auflösung des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte einen Wechsel der Beschäftigten zum Darmstadtium?

Wenn ja,

b. bis wann soll der Eigenbetrieb aufgelöst werden?

c. wie viele Beschäftigte wären von dem Wechsel betroffen?

d. nach welchem Tarifvertrag würden die Beschäftigten es Eigenbetriebs vergütet werden, wenn sie zum Darmstadtium wechseln?

e. wäre der Wechsel der Beschäftigten nach Auffassung der Stadt ein Betriebsübergang nach 613a BGB?