Kleine Anfrage "Angemessene Wohnungsgrößen"

Kris Hartmann

Ich frage den Magistrat:

1.
Auf welcher Grundlage werden die Angemessenheitsgrenzen berechnet?

2.
Mit welcher Begründung werden nicht die „Angemessenen Wohnungsgrößen für öffentlich geförderte Mietwohnungen“ als Grundlage verwendet, die von den o. g. Grenzen abweichen?

3.
Welche der beiden Angemessenheitsgrenzen werden zur Zeit zur Berechnung der Kosten der Unterkunft für die Rechtskreise SGB II und SGB XII in Darmstadt verwendet?