Kleine Anfrage "Ausbringung von Salz auf Bürgersteigen"

Uli Franke

Vorbemerkung:

In der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt ist in § 8 „Streuen bei Winterglätte“ in Abs. 2 aus gutem Grund
geregelt: „Salz darf nur bei Glatteis oder Eisregen verwendet werden“.

Ein Bürger schickte mir Fotos von einer enormen Streusalz-Ausbringung in der Magdalenenstraße auf dem Gehsteig vor den dortigen Gebäuden der TU. Zwei aussagekräftige Bilder sind dieser Anfrage angehängt. Das Datum der Aufnahmen ist der 3.3. dieses Jahres, das Salz wurde also offenbar nach dem leichten Schneefall am Abend des 2.3. (ca. 1-2cm Schneedecke, keinerlei Glatteis) ausgebracht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

1. War aus Sicht des Magistrats durch das zeitlich und mengenmäßig begrenzte Schneefall-Ereignis Anfang März eine Situation gegeben, in der die Satzung über die Straßenreinigung grundsätzlich die Verwendung von Streusalz erlaubt?

2. Ist die auf den Bildern dokumentierte Massivität des Einsatzes von Streusalz unabhängig von den Schnee- oder Eisverhältnissen vereinbar mit dem Sinn der Bestimmung in §8(2) der genannten Satzung?

3. Welche Einheit der Stadtverwaltung ist zuständig für die Überwachung des Streusalzeinsatzes im Stadtgebiet?

4. Wie reagiert die Stadt üblicherweise, wenn ihr durch eigene Feststellung oder durch Bürgerbeschwerden die satzungswidrige Ausbringung von Streusalz bekannt wird?

5. Welche Sanktionen stehen der Stadt gegen den Verursacher satzungswidriger Ausbringung von Streusalz zur Verfügung?

6. Falls die Fragen 1 und/oder 2 verneint wurden: Wird der Magistrat die TU Darmstadt auf den Verstoß gegen die Satzung über die Straßenreinigung hinweisen und für die Zukunft Unterlassung anmahnen?