Kleine Anfrage "Auslaufen des hessischen Gleichstellungsgesetzes - HGlG"

Martina Hübscher-Paul

Das hessische Gleichstellungsgesetz - HGlG - läuft Ende dieses Jahres aus. Wenn es nicht vorher verlängert wird, entsteht ein rechtsfreier Raum. Dies schafft Verunsicherung bei Frauenbeauftragten und stellt vielerorts die Frauenförderpläne in Frage.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich die folgenden Fragen:

  1. Welche Folgen für die Frauenbeauftragte und das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt hätte die Nichtverlängerung des Gesetzes?
     
  2. Ist auch in Darmstadt der Bestand des Frauenförderplans oder Teilen desselben gefährdet, wenn die Rechtsgrundlage vorübergehend entfällt? Wenn nein, gibt es entsprechende Vereinbarungen und welche wären dies?
     
  3. Wie regelt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Vollzug der Inhalte, also die Aufstellung und Begleitung von Frauenförderplänen, die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, die Begleitung von Personalentwicklungsmaßnahmen, von Maßnahmen der Arbeitsorganisation und ggf. der Veränderung der Zuschnitte von Dienststellen und der Leitung des kommunalen Frauenbüros, des HGlG, die durch die Frauenbeauftragte und ihre Vertreterinnen wahrgenommen werden, im Falle der nicht rechtzeitigen Verlängerung oder der Nichtverlängerung?
     

Antwort:

In Bezug auf Ihre Kleine Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Hessische Sozialministerium mit Schreiben vom 31.10.2013 bekannt gibt, dass das Hessische Gleichberechtigungsgesetz über den 31.12.2013 hinaus fortbestehen wird.

Herr Sozialminister Stefan Grüttner erläutert, dass sich das diesbezügliche Änderungsgesetz im parlamentarischen Verfahren befindet. Es wurde am 28.10.2013 im Kabinett beschlossen und wurde an den Hessischen Landtag überwiesen. Die Behandlung und Beschlussfassung erfolgt nach Angaben des Sozialministers in der nächsten Plenarsitzung.