Kleine Anfrage "Darmstädter Modell Fahrtkostenzuschuss SGB XII"

Katharina Grabietz

Das sogenannte „Darmstädter Modell Fahrtkostenzuschuss SGB XII“ beinhaltet für Sozialtransferempfänger nach dem Rechtskreis SGB XII die Möglichkeit per Antrag eine 1/3 Ermäßigung auf HEAG-Monatsfahrkarten zu erhalten. Meines Wissens galt diese Fahrtkostenzuschussregelung bis 2010 auch für SGB II-Leistungsbezieher.

Ich frage den Magistrat:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und seit wann existiert das „Darmstädter Modell Fahrtkostenzuschuss SGB XII“, und warum wurde diese freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2010 für Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis SGB II ersatzlos gestrichen?

2. Welche Mittel wurden seit Einführung dieser Regelung in den jeweiligen städtischen Haushalten veranschlagt, und in welcher Zahl haben SGB II- und SGB XII-Leistungsempfänger bis 2010 entsprechende Anträge auf diesen Fahrtkostenzuschuss gestellt?

3. Wurden diese entsprechenden Haushaltsmittel jeweils in Gänze ausgeschöpft?

4. Wie verlief die entsprechende Entwicklung - Haushaltsmittel und Anträge - seit 2010 bis heute?