Kleine Anfrage "Ermessensduldung"

Uli Franke

Ich frage den Magistrat:

1. In wie vielen Fällen wurde vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in den Jahren 2017 und 2018 - wenn möglich aufgeschlüsselt nach Nationalitäten - durch die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt

a) auf Antrag eine Ausbildungsduldung erteilt?

b) die Aufnahme einer qualifizierten AUsbildung gestattet, allerdings nicht durch eine Ausbildungsduldung, sondern durch eine Ermessensduldung nach §60a Abs. 2 S. 3 AufenthG?

c) in wie vielen Fällen wurde für eine Helferausbildung, eine Berufsvorbereiutende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung eine Ermessenduldung nach §60a Abs. 2. S. 3 AufenthG erteilt?

2. Was waren die drei häufigsten Gründe, aus denen die Anträge auf Erteilung einer Aubsildungsduldung abgelehnt wurden?

3. In wie vielen Fällen wurde vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in den Jahren 2017 und 2018 - wenn möglich aufgeschlüsselt nach Nationalitäten - nach §25a AufenthG durch die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?

4. Was waren die drei häufigsten Gründe, aus denen Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25a AufenthG abgelehnt wurden?

5. Inwieweit weist die Ausländerbehörde von sich aus darauf hin, dass unter bestimmten VOraussetzungen eine Ausbildungsduldung, eine Ermessensduldung zur Durchführung einer Helferausbildung, einer Berufsvorbereitenden BIldungsmaßnahme oder einer Einstiegsqualifizierung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a AufenthG beantragt werden kann?