Kleine Anfrage "Fachbeirat Städtische Ehrengräber"

Martina Hübscher-Paul

Mit Magistratsbeschluss vom 09.05.2012 (Magistratsvorlage 2012/0139) stimmte der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Einrichtung eines unabhängigen Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber zu.

Laut Auskunft von Oberbürgermeister Jochen Partsch vom 06.05.2014 wird die "Arbeitsgruppe Ehrengräber" ihre Tätigkeit voraussichtlich im Juli oder August 2014 beenden.

Frage 1:
Liegt dem Magistrat zwischenzeitlich der Bericht zur Arbeit des Fachbeirates zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber vor?
Antwort:
Der Abschlussbericht des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber ist zwischenzeitlich fertiggestellt. 70 Grabstätten mit 78 Namen, die in der Liste der "Grabstätten, die ehrenhalber zu unterhalten sind (sog. Ehrengräberliste)" der Friedhofsverwaltung erfasst sind, wurden untersucht. Neben der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Kurzbiografien wurde in die Recherche auch einbezogen, wie die Grabstätten auf die Ehrengräberliste gelangt waren und inwieweit es sich dabei um "offizielle Ehrengräber" handelte. Darüber hinaus erarbeitete der Fachbeirat Empfehlungen hinsichtlich Beibehaltung bzw. Aufhebung des Ehrengrabstatus der Grabstätten. Die ausführliche Dokumentation umfasst 229 Seiten und enthält 70 Kurzbiografien.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt befasst sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Abschlussbericht und den Empfehlungen des Fachbeirats, die alsdann auch der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet werden sollen.

Frage 2:
Für welche der "75 in Frage kommenden Personen" (siehe dahingehende Antwort auf Kleine Anfrage vom 07.11.2013) liegen Ergebnisse vor? Bitte um vollständige alphabetische Auflistung und entsprechende Biographien besagter Personen.
Antwort:
Bei den untersuchten 70 Grabstätten lagen in 56 Fällen nach heutigem Stand der Forschung keine Erkenntnisse vor, die gegen eine Fortsetzung des Ehrengrabstatus sprechen.
Für 15 Grabstätten wurde der Ehrengrabstatus aus formalen Aspekten hinterfragt, weil

  • in der Grabstätte sich keine sterblichen Überreste der geehrten Person befinden, es sich also um eine Gedenkstätte handelt
  • die Grabnutzung noch nicht abgeschlossen ist und die Grabstätte noch nicht im Besitz der Stadt Darmstadt ist
  • die Grabstätte nicht personalisiert ist, bzw. eine ehrengrabwürdige Leistung für die Inobhutnahme durch die Stadt nicht festzustellen oder nicht ausschlaggebend war.

In sieben Fällen konnten biografische Aspekte recherchiert werden, die eine Streichung von der Ehrengräberliste nahe legen. Diese sind

  • eine aktive und das System stützende Rolle im Nationalsozialismus (Hans Simon)
  • ausschließlich militärische Erfolge als Begründung der zugesprochenen Ehrung (Oskar von Hutier, Ludwig Kattrein, Otto Liman von Sanders)
  • sonstige biografische Ausschlusskriterien (Carl du Bos du Thil, Christian Prinz, Emanuel Schmuck).

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen und Unterlagen beifüge, da diese im Rahmen der nun anstehenden Befassung der städtischen Gremien ohnehin zeitnah vorgelegt werden.