Kleine Anfrage "Fahren ohne gültigen Fahrschein 3"

Maria Stockhaus
Arbeit und SozialesMobilität

Vorbemerkung:

Mobilität ist notwendig, um Bedürfnisse, welche an eine Ortsveränderung gebunden sind zu befriedigen. Dazu gehören neben dem Arbeitsweg, der Weg zur Schule oder Kinderbetreuung, die Wege zum Arzt, Arbeitsamt oder Einkaufen.

Mobilität wird in vielen Städten unter anderem durch den ÖPNV sichergestellt. Für dessen Nutzung haben Transferleistungsempfänger*innen lediglich 41,13 € zur Verfügung. Die Verwendung der Gelder im generell zu niedrig angesetzten Hartz-IV-Regelsatz muss also wohl überlegt sein.

Die Durchführung einer Fahrausweisprüfung unterstellt den Fahrgästen, die ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurden, dass hier ein behebbarer Vorsatz vorliegt und die festgestellte Person wahlfrei bzgl. des Erwerbs eines Fahrscheins ist. Dies ist möglicherweise bei Barzahler*innen des EBE der Fall, bei Bezieher*innen von Transferleistungen mit Nichten.
 

Daher frage ich den Magistrat:

1. Wie hoch sind die Kosten der Fahrausweisprüfung für den der HEAG mobibus bzw. HEAG mobilo zugeordneten Verkehre?

2. Wie viele Prüfstunden werden jährlich durchgeführt?
a) Brutto-Prüfstunden (gemäß VDV-Vorschrift 9708)
b) Prüfstunden rein zu Erfassung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis

3. Nach welchem Prüfkonzept erfolgt die Prüfung? (Vorstellbar sind hier z.B. eine nachfrageorientierte Durchführung von Prüfungen zur Aufrechterhaltung eines gleichmäßig hohen Prüfdrucks im gesamten Netz oder auch eine Prüfung anhand wirtschaftlicher Kriterien wie z.B. Schwerpunktaufkommen von EBE). Gibt es Abstimmung mit dem RMV bzgl. einer Harmonisierung der Prüfkonzepte im Verbund?

4. Von wem wird die Fahrausweisprüfung durchgeführt? Wird ein externes Unternehmen mit der Durchführung beauftragt? Ist die gesamte Dienstleistung inkl. Forderungsmanagement in einem oder mehreren Losen vergeben worden?

5. Wie viele erhöhte Beförderungsentgelte (EBE) wurden seit 2018 (monatsscharf) erhoben? Wie viele dieser Fälle wurden durch nachträgliche Vorlage einer Zeitkarte auf 7€ herabgestuft?

6. Für wie viele der erhobenen EBE-Fälle wurde ein Mahnverfahren eingeleitet? Wie viele Mahnungen werden vor Einleitung eines Inkassoverfahren ausgesprochen? Wie hoch sind die jeweiligen Mahngebühren? In wie vielen Fällen wurden weitere Maßnahmen u.a. zur Adressermittlung umgesetzt? Welche Kosten sind damit jeweils verbunden?

7. Wie oft wurde die HEAG mobibus/mobilo zur Stellungnahme durch Schuldenberatung oder zur Zustimmung im Rahmen einer Privatinsolvenz mit Bezug zum Fahren ohne gültigen Fahrausweis aufgefordert (seit 2018)?

8. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen: Welche Beträge werden über welchen Zeitraum vereinbart? Wie häufig werden Ratenzahlungen vereinbart für:
a) 60--€-Fälle,
b) Fälle mit erfolgter Mahnung,
c) Fälle nach Einleitung des Inkassoverfahrens,
d) Fälle nach Adressermittlung?

9. Wie viele Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen das EBE bar im Fahrzeug? Werden in diesem Fall die Personalien festgestellt?

10. Wann wird eine Strafanzeige wegen Fahren ohne gültigen Fahrausweis ausgelöst? Wie viele Fälle wurden seit 2018 zur Anzeige gebracht? Wie oft führten die Strafanzeigen zu einer Verurteilung?