Kleine Anfrage "Fahrradstation am Hauptbahnhof"

Werner Krone

Vorbemerkung:

Vor über 10 Jahren wurde von der Stadt Darmstadt in der ehemaligen Expressgutstation und im einstigen Fürsten- und Gepäcksteg eine Fahrradstation eingerichtet. Dort können Fahrräder gegen Gebühr abgestellt werden. Ein Fahrradverleih und eine Fahrradwerkstatt komplettieren das Angebot.

Die Stadt zahlt für die Fläche Miete an den Eigentümer Station & Service der Deutschen Bahn AG. Für den Bau der Anlage wurden Fördermittel des Landes in Anspruch genommen. Der Zugang erfolgt durch eine Barriere und ist nur Nutzern der Abstellanlage gestattet.

Die Deutsche Bahn will nun den Steg durchgängig für Jedermann als weiteren Zu- und Abgang von den angeschlossenen Bahnsteigen öffnen (es sind dies allerdings nur 2 der insgesamt 6 Bahnsteige).

Die Nutzer, vertreten durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Darmstadt, sind nun besorgt, dass dadurch die Gefahr von Diebstahl oder Beschädigung der Räder steigt.

Hieran knüpfen sich folgende Fragen:

1.
Wie hoch ist die Miete für die Fahrradstation?

2.
Gibt es einen Mietvertrag und wenn ja, ist diese neue Situation vertraglich geregelt? Welche Regelung ist getroffen worden?

3.
Sieht die Stadt Darmstadt die Nutzung des Steges als wirksam zur Entlastung des Querbahnsteiges und seiner Treppen und als Vorteil für Umsteiger an?

4.
Gibt es die Besorgnis, dass durch diese neue Gegebenheit Fördermittel zurückgegeben werden müssen? Ist die neue Situation dem Land als Förderer mitgeteilt worden?

5.
Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen zur Entlastung von vorhandenem Querbahnsteig und seinen Zugangstreppen zu den Bahnsteigen?