Kleine Anfrage "Herstellung der Zugänglichkeit von Gewässerrandstreifen nach Hessischem Wassergesetz"

Maria Stockhaus

Hintergrund:

Bisher gibt es Nutzungsbeschränkungen an öffentlichen Gewässern nur für Außenbereiche in einem zehn Meter breitem Streifen (§ 23 HWG). Mit einer Novelle des Hessischen Wassergesetzes wird grundsätzlich auch ein fünf Meter breiter Streifen am Gewässer im innerörtlichen Bereich einbezogen.

Ich frage den Magistrat:

1. Ist die Stadt Darmstadt auf diese ab 2022 geltende Gesetzeslage eingerichtet?

2. Wer ist mit der Umsetzung beauftragt?

3. Wann fanden die letzten Gewässerschauen statt?

4. Welche Ämter nahmen teil?