Kleine Anfrage "Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket"
Antwort von Stadträtin Barbara Akdeniz
Antwort von Stadträtin Barbara Akdeniz
Frage 1:
Wie viele Berechtigte - gegliedert nach SGB II und SGB XII, BKKG, WoGG und AsylbLG - haben bisher Leistungen nach dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragt (in absoluten Zahlen und prozentual)?
Antwort:
Mit Stand 15.09.2011 wurden insgesamt 3.206 Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe gestellt. Diese unterteilen sich wie folgt auf die Rechtskreise:
SGB II | 2.059 Anträge = 36,44% (ausgehend von 5.651 Antragsberechtigten) |
SGB XII | 143 Anträge = 82,66% (ausgehend von 173 Antragsberechtigten) |
BKKG | 270 Anträge * |
WoGG | 731 Anträge * |
AsylbLG | 3 Anträge = 4,62% (ausgehend von 65 Antragsberechtigten) |
* Für eine prozentuale Angabe für die Bereiche BKKG und WoGG liegen leider keine validen Daten vor, da die Wissenschaftsstadt Darmstadt keinen Zugriff auf die EDV-Systeme der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung des Landes Hessen hat, so dass nicht festgestellt werden kann, wie viele dem Grunde nach Leistungsberechtigte Familien in Darmstadt Kinderzuschlag bzw. Wohngeld beziehen. Im Monat März 2011 teilte uns die Familienkasse mit, dass in Darmstadt ca. 400 Kinder leben, für die Kinderzuschlag gezahlt wird. Das Land Hessen hatte uns zum gleichen Zeitpunkt gemeldet, dass in Darmstadt ca. 923 Kinder leben, deren Familien im Wohngeldbezug stehen.
Frage 2:
Wie viele Anträge für die jeweiligen Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepakets wurden bisher gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt (in absoluten Zahlen und prozentual)?
Antwort:
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Anträge für die jeweiligen Leistungsarten gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt wurden (Stand: 15.09.2011):
Leistungsarten | Anzahl gestellte Anträge | Anzahl bewillige Anträge | Anzahl abgelehnte Anträge |
Eintägige Ausflüge | 178 | 53 | 12 |
Mehrtägige Klassenfahrten | 569 | 359 | 9 |
Schulbedarf | 576 | 374 | 0 |
Schulbeförderung | 193 | 29 | 32 |
Lernförderung | 196 | 26 | 52 |
Mittagsverpflegung | 916 | 513 | 14 |
Teilhabe | 578 | 290 | 28 |
Prozentuale Angaben können nur für den Bereich SGB II gemacht werden; für die anderen
Rechtskreise ist eine derart detaillierte Auswertung nicht möglich.
Leistungsarten | Anzahl gestellte Anträge | Anzahl bewillige Anträge | Anzahl abgelehnte Anträge |
Eintägige Ausflüge | 86 = 1,52% | 46 = 2,84% | 12 = 0,74% |
Mehrtägige Klassenfahrten | 408 = 7,22% | 316 = 19,54% | 9 = 0,56% |
Schulbedarf | 213 = 3,77% | 198 = 12,24% | 0 = 0,00% |
Schulbeförderung | 110 = 1,95% | 28 = 1,73% | 32 = 1,98% |
Lernförderung | 125 = 2,21% | 25 = 1,55% | 52 = 3,22% |
Mittagsverpflegung | 730 = 12,92% | 497 = 30,74% | 14 = 0,87% |
Teilhabe | 266 = 16,45% | 25 = 1,55% | 28 = 1,74% |
Stand: 15.09.2011
Frage 3:
Was waren die wesentlichen Ablehnungsgründe für gestellte Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und wie viele Mittel wurden bisher für die bewilligten Anträge aufgewendet (in absoluten Zahlen und prozentual)?
Antwort:
Die wesentlichen Ablehnungsgründe für gestellte Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket liegen in fehlenden Anspruchsvoraussetzungen. Beispiele:
- Altersüberschreitung bei Teilhabe zur sozialen und kulturellen Teilhabe, die nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden kann,
- vorrangig in Anspruch zu nehmende Leistungsansprüche (bspw. Schülerbeförderung; hier können Aufwendungen nur übernommen werden, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden, wie bspw. nach dem Hessischen Schulgesetz).
Insgesamt wurden bisher Mittel in Höhe von 226.393,16 Euro verausgabt.
Abschließend möchte ich Sie noch darüber informieren, dass in den letzten Wochen und Monaten viele Gespräche mit Schulen, Trägern der Schulsozialarbeit, Kindertageseinrichtungen, dem Vorstand des Sportkreis 33 Darmstadt usw. geführt wurden und auch immer noch werden, um die Abläufe stetig zu optimieren und gemeinsam dafür zu sorgen, das möglichst viele Anspruchsberechtigte die Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen und in Anspruch nehmen.
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