Kleine Anfrage "Inklusion an Darmstädter Schulen"

Karl-Heinz Böck

Frage 1:
Laut damaliger Auskunft gab es im Schuljahr 2013/2014 im Bereich SGB VIII 41 bewilligte Anträge auf Teilhabeassistenz.
Ich bitte bei der Beantwortung der beiden folgenden Fragen um Aufgliederung nach Asperger-Autisten und anderen Beeinträchtigungen:

Frage 1a:
Wie viele dieser Anträge wurden mit geringerer Stundenzahl bewilligt als vom Antragsteller beantragt?
Antwort:
Anträge werden zunächst ohne eine genaue Angabe von Stundenzahlen gestellt. Eine Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII wird in einem Prozess mit allen Beteiligten (Kinder, Jugendliche, Eltern, Schule...) entwickelt. So auch die Stundenanzahl.

Frage 1b:
In wie vielen Fällen wurde die Stundenzahl gegenüber dem vorhergehenden Schuljahr heruntergesetzt?
Antwort:
Im Rahmen des Hilfeplanprozesses einer Eingliederungshilfe gibt es in regelmäßigen Abständen, mit allen Beteiligten, Hilfeplangespräche. Die Grundlage bildet hier der §36 SGB VIII aus dem hervorgeht: "(...) Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist." (vgl. Gesetzestext §36 SGB VIII).
Zusatz:
Eine Aufgliederung nach Asperger-Autisten und anderen Beeinträchtigungen ist nach den gesetzlichen Regelungen statistisch nicht zu erfassen. Vielmehr ist für eine Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII ein Kind oder ein Jugendlicher von seelischer Behinderung bedroht oder seelisch behindert. Weitere Ausdifferenzierungen werden nicht vorgenommen.

Frage 2:
Laut damaliger Auskunft wurden im Schuljahr 2013/2014 im Bereich des SGB VIII von 52 Assistenzen 1042 Stunden pro Woche geleistet.
Wie viele dieser Assistenzen betrafen Asperger-Autisten, und wie viele Stunden pro Woche wurden von ihnen geleistet?
Antwort:
Hier gilt ebenfalls der im Zusatz zur Frage 1 beantwortete Grundsatz, dass es eine weitere Ausdifferenzierung mit Blick auf die gesetzliche Grundlage nicht gibt.

Frage 3a:
Gibt es im Jugendamt und im Sozialamt Merkblätter für die Antragsteller, aus denen in übersichtlicher Form die rechtlichen Ansprüche hervorgehen?
Antwort:
Beim Fachdienst Eingliederungshilfe und beim Städtischen Sozialdienst gibt es Informationen zu den einzelnen Leistungen. Erste Informationen können auch Online unter www.darmstadt.de/eingliederungshilfe abgerufen werden. Die genauen Abläufe und Voraussetzungen müssen jedoch in persönlichen Gesprächen mit den Sorgeberechtigten geklärt werden.

Frage 3b:
Wenn ja, wie werden diese den Antragstellern zugänglich gemacht?
Antwort:
Schriftliche Informationen ohne persönliche Gespräche mit den Antragstellern, ist bei den komplexen Anforderungen für die Eingliederungshilfen nur begrenzt möglich. Daher ist der persönliche Kontakt im Einzelfall durch Merkblätter nicht zu ersetzen.

Frage 4:
Seit 2013 ist die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Asperger-Autisten vom Sozialamt auf das Jugendamt übergegangen.
Wurden einzelne Fallsachbearbeiter/innen im Jugendamt für diese neu hinzugekommene Aufgabe qualifiziert? Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Antwort:
Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche werden unabhängig vom Rechtsbereich des SGB VIII oder des SGB XII im Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bearbeitet. Eine Verlagerung der Eingliederungshilfen nach dem SGB XII für Kinder und Jugendliche vom Sozialamt zum Jugendamt fand bereits vor 1997 statt. Daher ist es im Jahr 2013 zu keiner Zuständigkeitsänderung gekommen. Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Eingliederungshilfen (SGB XII) und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Sozialdienstes (SGB VIII) werden fortlaufend für ihre Aufgaben qualifiziert.
Dies geschieht in der Regel durch Fortbildungsmaßnahmen, die für alle intern zur Verfügung stehen, sowie themenorientierten Einzelfortbildungen. Entsprechend bestehen ausreichende Qualifikationen über Asperger-Autisten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes.