Kleine Anfrage "Integrationskurse nach § 43 AufenthG in Darmstadt"

Kris Hartmann

Ich frage den Magistrat:

  1. Wie hoch ist der Bedarf an Integrationskursen nach § 43 AufenthG in Darmstadt?
  2. Durch welche Träger wird das Angebot an Integrationskursen nach § 43 AufenthG in Darmstadt sichergestellt?
  3. Wieviele Kursleiterinnen und Kursleiter bieten Integrationskurse bei den jeweiligen Trägern an?
  4. Auf welche Art sind die Kursleiterinnen und Kursleiter bei den jeweiligen Trägern, insbesondere bei den städtischen Trägern wie der VHS Darmstadt, beschäftigt?
  5. Auf welcher Grundlage wird entschieden, die Kursleiterinnen und Kursleiter, die inhaltlich an die Vorgaben des BAMF gebunden sind, auf selbständiger Basis zu beschäftigen?
  6. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei diesen Beschäftigungsverhältnissen nicht um Schein-Selbständigkeiten handelt?