Kleine Anfrage "Integrationskurse nach § 43 AufenthG in Darmstadt"
Ich frage den Magistrat:
- Wie hoch ist der Bedarf an Integrationskursen nach § 43 AufenthG in Darmstadt?
- Durch welche Träger wird das Angebot an Integrationskursen nach § 43 AufenthG in Darmstadt sichergestellt?
- Wieviele Kursleiterinnen und Kursleiter bieten Integrationskurse bei den jeweiligen Trägern an?
- Auf welche Art sind die Kursleiterinnen und Kursleiter bei den jeweiligen Trägern, insbesondere bei den städtischen Trägern wie der VHS Darmstadt, beschäftigt?
- Auf welcher Grundlage wird entschieden, die Kursleiterinnen und Kursleiter, die inhaltlich an die Vorgaben des BAMF gebunden sind, auf selbständiger Basis zu beschäftigen?
- Wie wird sichergestellt, dass es sich bei diesen Beschäftigungsverhältnissen nicht um Schein-Selbständigkeiten handelt?
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- Kleine Anfrage Integrationskurse - Antwort
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