Kleine Anfrage "Mobile Arbeitsformen in der Stadtverwaltung"

Uli Franke

Vorbemerkung:

Im Zusammenhang mit den Kontaktbeschränkungen, die uns der Infektionsschutz zur Zeit auferlegt, wird verstärkt die Forderung nach einem Recht auf Homeoffice erhoben. Beispielsweise fordern Die Grünen im Bundestag, dass es dauerhaft selbstverständlich werden müsse, von zu Hause arbeiten zu können, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock hat als Instrument zur Eindämmung der Pandemie sogar ein allgemeines Gebot gefordert, dass die Menschen wenn möglich ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause nachgehen sollen.

Die Arbeit in öffentlichen Verwaltungen besteht zu einem hohen Anteil aus Bürotätigkeiten, die grundsätzlich für eine Erledigung durch mobile Arbeitsformen außerhalb des Präsenz-Arbeitsplatzes geeignet sind. Die Kommunen sind daher besonders in der Pflicht, einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie in der Arbeitswelt zu leisten.

In meinen folgenden Fragen zu den Anstrengungen der Stadt, diesen Anforderungen gerecht zu werden, verwende ich „Mobile Arbeitsformen“ als Oberbegriff für Homeoffice und Mobilarbeit. „Mobilarbeit“ meint die Bereitstellung eines mobilen Endgeräts und eines Zugangs zur erforderlichen IT-Arbeitsumgebung, während Homeoffice zusätzlich an einem definierten Arbeitsplatz in der Wohnung des oder der Beschäftigten stattfindet, welcher den gesetzlichen und betrieblich vereinbarten Anforderungen genügt.

Nach diesen Vorbemerkungen frage ich den Magistrat:

  1. Verfolgt die Stadt Darmstadt das Ziel, als Beitrag zur Eindämmung der Pandemie bei möglichst vielen Tätigkeiten die Präsenz der Beschäftigten in ihren Büros verzichtbar zu machen und ihnen mobile Arbeitsformen zu ermöglichen?

  2. Gibt eine dienststellen- und dezernatsübergreifende Regelung des Magistrats für den Einsatz mobiler Arbeitsformen während der Corona-Pandemie? Ist es ggf. das Ziel dieser Regelung, den Einsatz von mobilen Arbeitsformen zu maximieren? Oder wird der Einsatz auf bestimmte Zielstellungen begrenzt, und wenn ja, auf welche?

  3. Welche Entscheidungsebene der Verwaltungshierarchie entscheidet über den Einsatz mobiler Arbeitsformen im jeweiligen Bereich? Werden die Beschäftigten von den Führungsebenen aktiv motiviert, die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens zu nutzen, oder setzt der Magistrat eher auf die Initiative der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich selbst zu schützen und einen Beitrag zum allgemeinen Infektionsschutz zu leisten?

  4. Existiert eine Betriebsvereinbarung oder eine niedrigschwelligere Übereinkunft mit dem Personalrat über den Einsatz mobiler Arbeitsformen bei der Stadt Darmstadt, die nicht nur für die reguläre Telearbeit, sondern auch für corona-bedingte Arbeit von zu Hause gilt?

  5. Verfügt die Stadt Darmstadt über eine technische Infrastruktur und ein IT-Konzept, um den Beschäftigten aller in Frage kommenden Bereiche den sicheren Zugriff auf ihre digitale Arbeitsumgebung, ihre Dateien und Datenbestände sowie auf die erforderlichen Kommunikationsmittel (einschließlich Telefon) zu gewährleisten? Welche Schwachstellen gibt es diesbezüglich nach den Erkenntnissen des Magistrats?

  6. Stellt die Stadt Darmstadt ihren Beschäftigten die Ausstattung für die Homeoffice-Arbeitsplätze komplett oder teilweise zur Verfügung und/oder gewährt sie finanzielle Unterstützung bei deren Einrichtung?

  7. Wie viele Arbeitsplätze in der Kernverwaltung der Stadt Darmstadt sind im Prinzip (also aus arbeitsorganisatorischer Sicht ohne Berücksichtigung einer tatsächlich erfolgten technischen Ausstattung) für eine Verlagerung in mobile Arbeitsformen geeignet?

  8. In welchen Ämtern bzw. Arbeitsbereichen ist aus Sicht des Magistrats der Einsatz mobiler Arbeitsformen besonders gut möglich?

  9. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Zeit (1.1.2021) für eine regelmäßige Arbeit im Homeoffice oder für Mobilarbeit ausgestattet? (bitte getrennte Angabe)

  10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seit Beginn der Pandemie für eine regelmäßige Arbeit im Homeoffice oder für Mobilarbeit neu ausgestattet? (bitte getrennte Angabe)

  11. In welchen Ämtern oder Arbeitsbereichen arbeitet die überwiegende Anzahl der Beschäftigten während des aktuellen Corona-Lockdowns hauptsächlich in mobilen Arbeitsformen?

  12. Gibt es Ämter oder größere Arbeitsbereiche, in denen zwar zum überwiegenden Teil Bürotätigkeiten ausgeführt werden, die aber aufgrund von informationstechnischen Beschränkungen beim externen Zugriff auf die digitale Arbeitsumgebung und Datenbestände bisher nicht auf mobile Arbeitsformen umgestellt werden konnten?

  13. Aus welchen Gründen sind für mobile Arbeitsformen geeignete Arbeitsplätze bisher nicht entsprechend ausgestattet worden? Gibt es z. B. Engpässe bei der Hardwarebeschaffung, beim IT-Personal oder bei den Bandbreiten und Kapazitäten der städtischen Server?

  14. Ist in naher Zukunft eine Ausweitung des Einsatzes von mobilen Arbeitsformen auf weitere Arbeitsplätze vorgesehen? Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Ämtern oder Arbeitsbereichen?