Kleine Anfrage "Naturdenkmal Kastanienallee"

Maria Stockhaus

Vorbemerkung

Die Kastanienallee ist seit 1938 ein Naturdenkmal auf der Gemarkung Darmstadt. Sie besticht durch ihre Schönheit und ihre Einzigartigkeit für Darmstadt. Unter Schutz steht die Kastanienallee zwischen Elfeicher Weg und Kranichsteiner Straße. Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg, dessen erste Offenlage am 23.12.2021 endete, wird eine Bebauung rund um den Teich zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg geplant. Es besteht die Gefahr der Schädigung des Naturdenkmals durch die Bauarbeiten.

Durch das geplante Bauprojekt wird sich die Anzahl der Anwohner*innen der Kastanienallee voraussichtlich verdreifachen. Auch hierdurch ist von einer entsprechenden Belastung des Naturdenkmals auszugehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

1. Welche Risiken erkennt der Magistrat für das Naturdenkmal Kastanienallee aufgrund der geplanten Baumaßnahmen und welche Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden können entsprechend vor Baubeginn umgesetzt werden?

2. Wie werden insbesondere die folgenden Risiken bewertet:
a) Schädigung des Wurzelbereichs durch tiefbautechnische Maßnahmen oder durch die von schweren Fahrzeugen erzeugten Erschütterungen
b) Schädigung der Kastanienkronen

3. Plant die Stadt, wenn noch nicht erfolgt, die Beauftragung eines Gutachtens zu Risiken und Schutzmaßnahmen für das Naturdenkmal Kastanienallee?

4. Welche Erfahrungen hat das Grünflächenamt mit den Baumaßnahmen der Merck KGaA in der Maulbeerallee gemacht? Kann aus diesen Erkenntnissen etwas für den Umgang mit der Kastanienallee abgeleitet werden?

5. Wäre es aus Sicht des Magistrats geboten, das Bauprojekt vollständig ruhen zu lassen, wenn ein Erhalt des Naturdenkmals in heutiger Ausprägung nicht möglich ist?

Bezugnehmend auf die Baumfällung der Ludwig Schwamb Schule (Vorlage 2022/0013), bei der eine zu geringe Vorlaufzeit von unter einem Jahr dem Schutz einer Vielzahl von Bäumen entgegen stand, frage ich außerdem nach dem Zeitplan für die in 1) und 2) genannten Maßnahmen.