Kleine Anfrage "Neubewertung städtische Ehrengräber und Konsequenzen"

Karl-Heinz Böck

Mit der Magistratsvorlage 2015/0109 wurde der Stadtverordnetenversammlung der Bericht des Fachbeirates zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber zur Kenntnis gegeben. Daraus resultierten auch einige Beschlüsse des Magistrats. So wurde unter Punkt 6 der Beschlussvorlage eine Überarbeitung der Friedhofssatzung gemäß Ziffer 4 der Empfehlung des Fachbeirates beschlossen.

Dort heißt es: „Die Empfehlungen des Beirats für Ehrengräber sollten in die Friedhofssatzung der Stadt Darmstadt einfließen. Die Kriterien für die Ehrengrabwürdigkeit eines oder einer Verstorbenen sind konkreter zu fassen. Die bisherige Regelung im § 14 der städtischen Friedhofssatzung ist unpräzise. Des Weiteren ist die seit ca. 10 Jahren angewandte Praxis, dass Ehrengräber nur noch dann ausgewiesen werden, wenn die Nutzung durch die Familie bzw. durch Nachkommen abgelaufen und die Grabstätte an die Stadt zurückgefallen ist, in der Satzung noch nicht niedergelegt. Deshalb schlägt die Arbeitsgruppe Ehrengräber eine Überarbeitung der betreffenden Abschnitte der städtischen Friedhofssatzung vor, die in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt erfolgen soll.“

Ein Vorschlag unserer Fraktion für einen überarbeiteten und ergänzten §14 der Friedhofssatzung wurde mit Magistratsvorlage 2015/0461 abgelehnt.

1. Wird an einer Änderung der Friedhofssatzung gearbeitet?
2. Falls ja, wer ist an der Überarbeitung beteiligt und wie ist der aktuelle Stand?