Kleine Anfrage "Planungsverfahren Rathausneubau"

Martina Hübscher-Paul


Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 24.04.2013 im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung eine Voruntersuchung zu Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort der Öffentlichkeit vorgelegt. Dazu wurden im Vorfeld vier Einzelgutachten, die sich mit der Standortanalyse, der Analyse des notwendigen Flächenbedarfs, der Wirtschaftlichkeit und einer städtebaulichen Untersuchung beschäftigen, beauftragt. Bisher wurde der Stadtverordnetenversammlung nur die öffentlich zugängliche Zusammenfassung der "Bürgerrathaus - Auftakt - Präsentation" vorgelegt. Die einzelnen Gutachten der Voruntersuchung und insbesondere die den Gutachten zugrundeliegenden Fragestellungen (Grundlagen und Fragestellungen der Beauftragung) liegen bisher nicht vor.

Ich frage den Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt:

  1. Die Voruntersuchung zum Neubau eines Bürgerrathauses geht von der Konzentration sämtlicher städtischer Dienststellen auf einer zentralen Fläche / in einem zentralen Rathaus aus. War der Prüfauftrag ausschließlich auf die Konzentration der städtischen Verwaltung auf einen einzigen Standort formuliert? Wenn ja, welche Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde?

  2. Wurde eine Beibehaltung eines Teils der bisherigen Teilrathäuser / der städtischen Dienststellen, die in stadteigenen Liegenschaften untergebracht sind, wie das technische Rathaus in der Bessunger Straße, das Bürger- und Ordnungsamt in der Grafenstraße oder die Sozialverwaltung / Stadthaus Frankfurter Straße in der stadtnahen Gesellschaft Bauverein geprüft (auch im Hinblick auf eine eventuelle Kostenersparnis)? Wenn nein, welche Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde?

  3. Wurde die Weiterverwendung stadteigener Liegenschaften, wie z.B. das ehemalige Verwaltungsgebäude des EAD in der Niersteiner Straße, in Bezug auf eine sinnvolle Zusammenlegung (bezogen auf die Besucherfrequenzen und die Notwendigkeiten verwaltungsinterner Zusammenarbeit) städtischer Dienststellen unter Beibehaltung von Teilrathäusern geprüft? Wenn nein, welche Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde?

  4. Die "Bürgerrathaus - Auftakt - Präsentation" geht von einer deutlichen Verringerung der für die Verwaltungsarbeit benötigten Flächen aus. Woher resultieren diese Annahmen?
    Bitte im Einzelnen aufführen:
    Verwaltungsmodernisierung, Straffung und Optimierung der Verwaltungsabläufe, Schaffung von Telearbeitsplätzen unter Optimierung der Büroflächen und -arbeitsplätze, gemeinsame Nutzung eines Arbeitsplatzes, Personaleinsparungen, Vergabe von Verwaltungstätigkeiten / Teilverwaltungstätigkeiten an Dritte.

  5. Unter der Annahme der deutlichen Verringerung der für die Verwaltungsarbeit benötigten Flächen: Wurde überprüft, ob die einzelnen Verwaltungseinheiten nicht so sinnvoll zusammengefasst werden könnten (entsprechend ihrer verwaltungsinternen Zusammenarbeit), dass sie in den stadteigenen Liegenschaften (unter Ausnutzung der derzeit leer stehenden, wie z.B. die ehemalige EAD-Verwaltung) zusammengeführt werden könnten? Wenn nein, welche Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde?