Kleine Anfrage "Prüfung Darmstädter Straßennamen"

Martina Hübscher-Paul


Antwort von Oberbürgermeister Jochen Partsch

Frage 1:
Um welche ca. 180 Personen, nach denen Straßen benannt sind, handelt es sich, die aus der Sicht des Magistrats für eine Prüfung nach den Kriterien "ehemalige hochrangige Nationalsozialisten, Kriegsverbrecher oder andere Unterstützer totalitärer Systeme" in Frage kommen?
Antwort:
Die Zahl von etwa 180 Straßennamen stammt aus einer ersten Durchsicht des Straßennamenverzeichnisses. Eine genaue Namensliste ist noch nicht aufgestellt worden. Dies soll erst erfolgen, wenn die Arbeit des Straßenbenennungsbeirats beginnt.

Frage 2:
Fand im Rahmen der besagten "Sichtung" eine erste Auswahl unter den oben genannten Kriterien statt und wenn ja, welche Straßennamen bedürfen nun keiner Prüfung mehr?
Antwort:
Im Rahmen der ersten Durchsicht des Straßennamenverzeichnisses ist noch keine Auswahl nach den vorgenannten Kriterien erfolgt. Ausgeklammert wurden hiernach vielmehr zunächst die Straßenbenennungen, die nicht nach Personen, sondern nach Orten, Ereignissen, Pflanzennamen o.ä. erfolgten sowie die Straßenbenennungen nach Widerstandskämpfern oder Opfern der NS-Diktatur sowie allseits anerkannten, der NS-Belastung unverdächtigen Persönlichkeiten.
Die verbliebenen rund 180 Straßenbenennungen nach Personen sollen im Straßenbenennungsbeirat bearbeitet werden. Da für einige Straßennamen - beispielsweise Hindenburgstraße, Petersenstraße oder Beyerweg - bereits bei anderer Gelegenheit eingehende Prüfungen erfolgten, kann sich die Zahl der zu überprüfenden Straßenbenennungen möglicherweise reduzieren.