Kleine Anfrage "Bebauungsplan Feuerwache Arheilgen"

Martina Hübscher-Paul

Ich frage den Magistrat:

1.
In Arheilgen Nord entlang der Frankfurter Landstraße werden z. Zt. zwischen der bestehenden Tankstelle
und der bestehenden neuen Feuerwehrstation der freiwilligen Feuerwehr Arheilgen zehn neue
Reihenhäuser errichtet. Auf welcher Rechtsgrundlage des Baurechts wurde die Bebauung beantrag und
genehmigt? Warum wurde hier, im Gegensatz zur Errichtung der neuen Feuerwehrstation – B-Plan A44 –
auf die Erstellung eines B-Plans verzichtet?

2.
Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt von 2004 und im Flächennutzungsplan ist das Gelände auf dem
die Reihenhäuser errichtet werden, genau wie das Gelände der neuen Feuerwehrstation eingeordnet –
d.h. ökologisch wertvolles Grünland mit Entwicklungspriorität und Auen – warum wurde alleine schon wg.
des Eingriffs in diese Flächen auf die Erstellung eines Bebauungsplans, bei dem ein genau diese Flächen
betrachtender Umweltbericht obligatorisch ist, verzichtet?

3.
Der Bebauungsplan A44 – Feuerwehr Arheilgen – enthält u.a. zu ökologischen Einordnung in das Gebiet
entsprechende Auflagen: Dachbegrünung, Brauchwassernutzung, Minimierung entsprechend des Stands
der Technik von Flächenversiegelung, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Schaffung von
Ausgleichsflächen – wie werden eben diese Vorgaben im Rahmen der Reihenhausbebauung direkt südlich
der neuen Feuerwache sichergestellt (auch aus Gründen der Gleichbehandlung)?

4.
Wie werden die Maßgaben für die Anlage von Außenbereichen und Gärten (Pflanzgebote, Minimierung
befestigter Außenflächen) auch zum Schutz und zur Entwicklung heimischer Flora und Fauna, die beim
Bau der neuen Feuerwache im B-Plan festgeschrieben wurden, im Rahmen der Reihenhausbebauung
(auch aus Gründen der Gleichbehandlung) festgesetzt?

5.
Wie soll verhindert werden, dass nicht noch weitere Gebäude, z. B. östlich der Reihenhauszeile in der im
Landschaftsplan 2004 als geschütztes, ökologisch wertvolles Grünland mit Entwicklungspriorität und im
gültigen Flächennutzungsplan als ökologisch wertvolles Grünland bezeichneten Auengebiet östliche der
Frankfurter Landstraße errichtet werden?

6.
a) Der Landschaftsplan 2004 sieht für diese (und andere) Flächen in und um Darmstadt vor –
Biotopfläche, wesentliche Schutz- und Entwicklungsfläche, Biotopverbundachse  Renaturierung /
Reaktivierung von Fließgewässern / Gräben, Auenland - Offenhaltung und extensive Nutzung,
Retentionsraum – Wie sieht der Magistrat dies im Zusammenhang mit der nun genau dort, Frankfurter
Landstraße 273ff, entstehenden Bebauung?

b) Wie will der Magistrat mit ggf. weitern Bebauungswünschen in derartig bezeichneten Gebieten und
eben auch mit weiteren Bebauungswünschen im direkten Umfeld der Frankfurter Landstraße 273ff
umgehen?

c) Welche Möglichkeiten zum Schutz von Biotopverbundflächen / Flächen für die Entwicklung von
Biotopen und entsprechenden Verbindungselementen / wertvolles Grünland / Biotope / Auen
(entsprechend Landschaftsplan und Flächennutzungsplan) sieht der Magistrat, insbesondre auch im
Zusammenhang mit Bauwünschen in Gebieten nach § 34 BauGB?

7.
Wie ist sichergestellt, dass der Betrieb der vorhandenen Tankstelle südlich der Wohnausbebauung, der
Betrieb der Straßenbahn / ÖPNV – Umsteige – und Wendestation und der Betrieb der neuen Feuerwache
der freiwilligen Feuerwehr Arheilgen nicht durch die neu hinzukommende Wohnnutzung in seinem
genehmigten bzw. zugelassenen Volumen beeinträchtigt wird?

8.
Welche Schutzmaßnahmen der schon vorhandenen und genehmigten Nutzungen sieht die
Baugenehmigung für die Wohngebäude vor? Wurde im Baugenehmigungsverfahren eine entsprechende
Betrachtung zum Schutz der vorhandenen Nutzungen vor der herannahenden Wohnbebauung angestellt?
‚Wenn ja, mit welchen Resultaten? Wenn nein, warum nicht?

9.
Im Gebiet der Reihenhausbebauung werden die Orientierungswerte der DIN 18005 durch Flug- und
Verkehrslärm überschritten (siehe auch B-Plan A44) – Wie wird im Falle der Reihenhausbebauung
sichergestellt, dass im Inneren der Gebäude die entsprechenden Lärmimmissionsrichtwerte eingehalten
werden?

10.
Wie und wo wird der entsprechend der Stellplatzsatzung notwendige Parkraum geschaffen? Gibt es
hierfür ökologische Vorgaben (Dachbegrünung, Brauchwassernutzung (Auffangen des
Niederschlagswassers), Minimierung entsprechend des Stands der Technik von Flächenversiegelung,
Schaffung von Ausgleichsflächen)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

11.
Entsprechend einem Artikel im DE vom Frühjahr dieses Jahrs wird die Reihenhauszeile nach § 34 BauGB
entwickelt – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – Bauten, die
in den letzten Jahren am Ortsrand Arheilgen Nord hinzukamen – Straßenbahnanlage (Vorrang ÖPNV) und
Feuerwache (Vorrang Katastrophenschutz im Sinne des HBKG) – sieht der Magistrat hier eine
privilegierte Nutzung? Wenn nein, warum nicht?

Warum leitet der Magistrat aus den bisher nur vorrangigen Einzelnutzungen einen im Zusammenhang
bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 (1) Satz1 BauGB her?