Kleine Anfrage "Sachstand Nahverkehrsplan"

Maria Stockhaus
Mobilität

Vorbemerkung

Die Erarbeitung eines Nahverkehrsplans sowie dessen Fortschreibung bei Bedarf sind festgehalten im ÖPNVG. Die Erarbeitung des aktuell bestehenden Nahverkehrsplans 2019 - 2024 wurde bereits im Jahr 2016 angestoßen. Und bereits im Jahr 2017 gab es eine Auftaktbefragung von 60 Organisationen. Der Auftakt lag also 2-3 Jahre vor der Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans.

Der jetzige Nahverkehrsplan endet im Jahr 2024. Angesichts der immer schneller voranschreitenden Klimakrise werden die notwendigen Änderungen im öffentlichen Personennahverkehr immer umfangreicher und dringender.

 

In diesem Sinne Frage ich den Magistrat:

1. Soll ab dem Jahr 2025 ein neuer Nahverkehrsplan gelten oder soll der bestehende Nahverkehrsplan 2019-2024 fortgeschrieben werden?

2. Wenn der bestehende Nahverkehrsplan 2019-2024 fortgeschrieben werden soll; welche Gründe gibt es hierfür?

3. Wenn ab dem Jahr 2025 ein neuer Nahverkehrsplan gelten soll, wie sieht der Zeitplan der Erarbeitung aus? Bitte gehen Sie dabei zusätzlich auf die folgenden Punkte konkret ein:
a) Wurde bereits mit der Vorbereitung der Ausschreibung eines oder mehrerer Planungsbüros begonnen?
b) Welche Formen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Fahrgäste, der Nicht-Nutzer*innen und der breiten Öffentlichkeit sind bisher vorgesehen?
c) An welchen Meilensteinen erfolgt eine Einbindung der Stadtverordneten durch Information und wo ist jeweils eine entsprechende Abstimmung geplant?

4. Ist bei der Fortschreibung/Erstellung des Nahverkehrsplans die Durchführung einer Fahrgastzählung und einer ergänzenden Befragung bzgl. weiterer planungsrelevanter Kennzahlen (Wegeketten, Reisezweck usw. ) vorgesehen?

5. Ist erneut eine ergänzende Befragung zur SrV-Befragung (System repräsentativer Verkehrsbefragungen - Mobilität in Städten) für eine Fortschreibung/Erstellung des Nahverkehrsplans angedacht. Und wann wäre die zu beauftragen und umzusetzen?