Kleine Anfrage "Sanktionen im Rechtskreis SGB II durch das Jobcenter Darmstadt"

Martina Hübscher-Paul

Antwort von Stadträtin Barbara Akdeniz

Frage 1:
Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (gegliedert nach Alter und Geschlecht) waren jeweils im Jahr 2010 (in absoluten Zahlen und prozentual) im Rahmen des Jobcenters Darmstadt von einer Sanktion nach §§ 31 und 32 SGB II betroffen?
Antwort:
Aus der Anlage 1 können die Zahlen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nach Geschlecht und Alter gegliedert) entnommen werden, welche im Jahr 2010 von einer Sanktion nach §§ 31 und 32 SGB II betroffen waren. Weiterhin sind hier bereits die Begründungen der Sanktionen enthalten. Mit einer jahresdurchschnittlichen Sanktionsquote von 4,7% in 2010, liegt das Jobcenter Darmstadt unterhalb des Jahresdurchschnittes der ebenfalls dem Vergleichstyp 2 zugeordneten Jobcenter (4,9%).

Frage 2:
Wie wurden die entsprechenden Leistungsbeschränkungen jeweils begründet und welche Höhe hatten diese, und wie lange währten sie (tabellarisch, differenziert nach Art der Pflichtverletzung / Meldeversäumnis, Umfang und Dauer der Kürzung)?
Antwort:
Die Begründungen der Sanktionen können der Anlage 1 entnommen werden. Die Höhe der Leistungseinschränkungen entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Der Anlage 3 entnehmen Sie bitte die Dauer der Leistungseinschränkung.
(die Anlagen 1,2,3 sind den entsprechenden PDF-Dateien im Anhang zu entnehmen)

Frage 3:
In wie vielen Fällen wurden Leistungskürzungen nach §§ 31 und 32 SGB II im Jahr 2010 (in absoluten Zahlen und prozentual) jeweils wieder zurückgenommen, und was war der Anlass hierfür (aufgeschlüsselt nach erfolgreichen Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie sonstigen Gründen)?
Antwort:
Eine derartige detaillierte Auswertung ist technisch nicht möglich. Allgemein können wir Ihnen die Information erteilen, dass der Anteil erfolgreicher Klagen an allen Bescheiden (in 2010 waren dies 13.895 Bescheide), bei 1,3% liegt.