Kleine Anfrage "Sanktionen im Rechtskreis SGB II durch das Jobcenter Darmstadt in 2012"

Karl-Heinz Böck

Frage 1:
Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (gegliedert nach Alter und Geschlecht) waren jeweils im Kalenderjahr 2012 (in absoluten Zahlen und prozentual) im Rahmen des Jobcenter Darmstadt von einer Sanktion nach §§ 31 und 32 SGB II betroffen?
Antwort:
Der beigefügten Anlage 1 kann die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entnommen werden, die im Zeitraum November 2011 - Oktober 2012 von Sanktionen nach SGB II betroffen waren. Statistische Auswertungen für die Monate November und Dezember 2012 liegen dem Jobcenter derzeit noch nicht vor.

Frage 2:
Wie wurden die entsprechenden Leistungseinschränkungen jeweils begründet und welche Höhe hatten diese, und wie lange währten sie (tabellarisch, differenziert nach Art der Pflichtverletzung/Meldeversäumnis, Umfang und Dauer der Kürzung)?
Antwort:
Die Begründungen der jeweiligen Sanktionen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 2. Angaben zur Höhe der Kürzungen sind in Anlage 3 enthalten; die Angaben zur Dauer der Kürzungen ersehen Sie bitte der Anlage 4.

Frage 3:
In wie vielen Fällen wurden Leistungskürzungen nach §§ 31 und 32 SGB II im Kalenderjahr 2012 (in absoluten Zahlen und prozentual) jeweils wieder zurückgenommen, und was war der Anlass hierfür (aufgeschlüsselt nach erfolgreichen Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie sonstigen Gründen)?
Antwort:
Zum 01.07.2012 wurde im Jobcenter zur Widerspruchsbearbeitung und -erfassung seitens der Agentur für Arbeit eine neue Software eingeführt. Aufgrund technischer Einschränkungen ist es leider nach wie vor noch nicht möglich, die von Ihnen gewünschten statistischen Auswertungen hinsichtlich der Widersprüche zu erstellen. Daher sind derzeit nur Auswertungen für die Zeit bis 30.06.2012 möglich.

In der Zeit vom 01.01.2012 - 30.06.2012 wurden im Rahmen von Widerspruchsverfahren aufgrund eingetretener Sanktionen wegen Pflichtverletzungen § 31 SGB II) 34 Widersprüche erhoben, davon erfolgten 12 Stattgaben (35,3 %).

Bezüglich Sanktionen im Bereich U 25 (§ 31 a SGB II) erfolgten 5 Widersprüche, davon wurde drei Widersprüchen stattgegeben (60%). Eingetretenen Sanktionen wegen Meldeversäumnissen wurden in 7 Fällen widersprochen, es ergaben sich zwei Stattgaben (28,6%). Von den acht erhobenen Klagen sind fünf noch nicht erledigt, zwei wurden durch die Klägerin oder den Kläger zurückgenommen, in einem Fall erfolgte ein Anerkenntnis durch das Jobcenter.

Darüber hinaus kommt es auch vor, dass Leistungsberechtigte außerhalb eines Widerspruchsverfahrens noch nach Eintritt der Sanktion Unterlagen nachreichen, die nachweisen, dass kein pflichtwidriges Verhalten vorgelegen hat. Dann erfolgt eine Rücknahme der Sanktion durch die Fallmanagerin oder den Fallmanager. Hierzu werden jedoch keine Daten erhoben, so dass eine zahlenmäßige Auswertung leider nicht zur Verfügung gestellt werden kann.