Kleine Anfrage "SV Darmstadt 98 und die Finanzierung"

Martina Hübscher-Paul

Antwort von Stadtkämmerer André Schellenberg


Frage:

Wurde im Rahmen des städtischen Schuldenerlasses der Vereinsschulden des Drittligafussballclubs SV Darmstadt 98 geprüft, ob diese Vergabe von öffentlichen Haushaltsmitteln dem Beihilferecht der Europäischen Union entspricht?

Antwort:

Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbürgten Kredite des SV Darmstadt 98 wurden seinerzeit aufgenommen, um vorhandene Hartplätze zu sanieren und in Kunstrasenplätze umwandeln zu können. Die mit den Geldern letztlich errichteten Kunstrasenplätze stehen für den Kinder-, Jugend- und Amateursport des SV Darmstadt 98 sowie für den Schulsport zur Verfügung.

Die Bürgschaften wurden somit für die Aufrechterhaltung des städtischen Gemeinwohls (Breitensport, Schulsport) gewährt, die kreditfinanzierten Gelder auch so vom Verein verwendet.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Lizenzspielerabteilung des SV Darmstadt 98 die genannten Plätze nicht zu Trainingszwecken nutzt, sondern entweder auf dem Waldsportplatz oder dem Hauptfeld trainiert.

Nachdem die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus beiden Darlehen von den Gläubigerbanken als Bürge in Anspruch genommen wurde, ist die Darlehensforderung der Banken auf die Stadt übergegangen. Nach den Gremienbeschlüssen soll dem SV Darmstadt 98 diese Schuld erlassen werden.

Der Kunstrasenplatz an der Nieder-Ramstädter Straße steht im Eigentum der Stadt, so dass hierfür eine Einstandspflicht besteht. Nachdem die Zustimmung des Landtages erteilt worden ist, wird der zweite Platz voraussichtlich bis Ende des Jahres in das Eigentum der Stadt übergehen, so dass auch insoweit eine Einstandspflicht entsteht.

Mit dem Schuldenerlass liegt folglich eine Investition in eigenen Grund und Boden vor.
Ein Zusammenhang mit dem EU-Beihilfenrecht besteht nach alledem nicht.

Dateien