Kleine Anfrage "Umgang der Stadt Darmstadt mit sogenannten 'Reichsbürgern und Selbstverwaltern'“

Martina Hübscher-Paul

Vorbemerkung:

Eine der Tageszeitung „Handelsblatt“ vorliegende Umfrage der Kanzlei Luther zur Geltendmachung von Fantasieforderungen durch „Reichsbürger“ legt nahe, dass viele Kommunen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ unzureichend vorbereitet sind (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/malta-masche-kommunen-laut-umfrage-schlecht-auf-reichsbuerger-vorbereitet/14840286-2.html).

An der im August und September 2016 durchgeführten Befragung haben 54 Städte und Kreise teilgenommen. Nach der Auswertung der Ergebnisse ergibt sich folgendes Bild: Fast alle befragten Kommunen hatten schon einmal Kontakt mit „Reichsbürgern“ (98 Prozent). Über zwei Drittel der Teilnehmer (68,5 Prozent) wurden sogar schon mehr als zehn Mal von „Reichsbürgern“ kontaktiert.

Auch das Darmstädter Echo geht in seinem Artikel vom 30.01.2017 „Ignorieren statt diskutieren“ auf diese Problemlage ein.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen hat im November 2016 nochmals seine Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den sogenannten „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ aus dem Jahr 2013 erneuert und den Landesbehörden anheimgestellt, Handlungsempfehlungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu formulieren.

Ich frage den Magistrat:

1.
Hatte die Stadt Darmstadt schon Kontakt mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“? Wenn ja, in welchem Umfang in den letzten 12 Monaten?

2.
Hat der Magistrat, auch zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Handlungsanweisungen zum Umgang mit der Personengruppe der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ herausgegeben?

2.a)
Wenn ja, wie gestalten sich diese Handlungsanweisungen?

2.b)
Wenn nein, wann erwägt der Magistrat die Aufstellung entsprechender Handlungsanweisungen (z. B. angelehnt an die „Hilfestellungen im Umgang mit Rechtsextremismus – Umgang mit Reichsregierungen und Reichsbürgern“ des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen, Mai 2013 und dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 16.12.2016) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt?

3.
Wurde, wenn ja wo (zugeordnet) und in welchem Rahmen, eine Anlaufstelle eingerichtet, an die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wenden können, die mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ in Kontakt kamen?