Kleine Anfrage "Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 2017"

Werner Krone

Ich frage den Magistrat:

1. Wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Darmstadt gab es 2017 jeweils in den verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz)? Bitte die entsprechenden absoluten Zahlen prozentual ins Verhältnis setzen zu den Zahlen des Vorjahres.

2. Wie viele Leistungen des BuT sind 2017 beantragt worden, und wie viele der Anspruchsberechtigen (siehe Frage 1.) haben diese jeweils in Anspruch genommen (bitte jeweils differenziert nach Leistungsart und entsprechenden Rechtskreisen in absoluten und prozentualen Zahlen)?
a) Wie hoch ist der entsprechende Verwaltungsaufwand und welche Personalkosten entstehen?
b) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag (bitte differenziert nach den entsprechenden Rechtskreisen)?
c) Wie hoch ist der Bestand an aktuell unbearbeiteten Anträgen?

3. Wie hoch war rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des BuT für das Haushaltsjahr 2017 (bitte die jeweiligen Verwaltungs- und Personalkosten separat beziffern)?
a) Wurde dieser Haushaltsansatz 2017 in Gänze ausgeschöpft, und wie fiel das Ergebnis der „Spitzabrechnung“ für 2016 und jeweils in den letzten fünf Jahren aus?

4. Wie viele der Anspruchsberechtigten für Leistungen nach dem BuT verfügen derzeit über das Bildungskonto der Teilhabecard (bitte auch gliedern nach den entsprechenden Rechtskreisen)?

5. Sind aus der Sicht des Magistrats die Leistungen für die Anspruchsberechtigten in den einzelnen Leistungsarten ausreichend? Wenn nein, in welchen Leistungsarten wäre aus der Sicht des Magistrats eine Erweiterung des Leistungsumfanges notwendig?