Kleine Anfrage "Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in 2014"

Karl-Heinz Böck

Antwort von Stadträtin Barbara Akdeniz

Antwort von Stadträtin Barbara Akdeniz

Frage 1:
Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gab es 2014 in den verschiedenen Rechtskreisen?
Antwort:

SGB II:3570
SGB XII:    93
Asyl:    32
§6b BKGG:Aufgrund der weiterhin fehlenden Kooperation der Bundesagentur/Hessische Zentrale für Datenverarbeitung können keine Angaben über Kinder im Bezug von Kinderzuschlag und damit keine validen Angaben zum potentiell anspruchsberechtigten Personenkreis nach §6b BKGG (WoG+KiZ) gemacht werden.

Frage 2:
Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind in 2014 beantragt worden (bitte differenziert nach Leistungsart)?
Antwort:
Wie bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 21.01.2014 angemerkt wurde, erfolgt aufgrund der sehr geringen Ablehnungsquote und dem damit verbundenen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand ab 2014 keine manuelle Datenerhebung zu den Ablehnungen. Auswertungen erfolgen daher ab 2014 nur noch hinsichtlich der Bewilligungen der einzelnen Leistungen sowie die Zahl der Kinder, die diese Leistungen in Anspruch genommen haben. Auch im Rahmen der Hessenstatistik wird die Zahl der Ablehnungen nicht erfasst.

Frage 2a:
Wie viele dieser Anträge wurden in 2014 positiv bzw. abschlägig beschieden?
Antwort:

 

 JobcenterAfSuP*
Klassenfahrten und Ausflüge840183
Schulbedarf2223609
Schülerbeförderung3223
Lernförderung11941
Mittagessen1028238
Soziokulturelle Teilhabe398175
Summe464012695909

* Amt für Soziales und Prävention
 

Frage 2b:
b) Wie hoch ist der Anteil der positiv beschiedenen Anträge für die verschiedenen Leistungen (bitte nach Leistungsart differenzieren) in Relation zu den gestellten Anträgen?
Antwort:
Siehe Ausführungen unter 2a. Eine Stichprobenartige Prüfung der Vorgänge hat jedoch ergeben, dass die am 21.01.2014 benannten Zahlen weiterhin Gültigkeit besitzen. Danach liegt mit Ausnahme des Bereichs "Schülerbeförderung" die Genehmigungsquote weit über 95%, meist sogar bei 100%. Ablehnungen im Segment "Schülerbeförderung" begründen sich regelmäßig mit einer zu geringen Entfernung zwischen Wohnung und Schule oder der vorrangigen Zuständigkeit des Schulamtes.
Auch im Bereich der Lernförderung konnte die Quote nahe 100% gesteigert werden. Hierzu haben intensive Schulungen von Lehrkräften und die Implementierung des "Darmstädter Wegs" beigetragen.

Frage 2c:
Wie hoch ist der entsprechende Verwaltungsaufwand?
Antwort:
Jobcenter: 3 Vollzeitäquivalente
AfSuP: 2 Vollzeitäquivalente

Frage 2d:
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag für die Leistungen aus dem BuT?
Antwort:
Jobcenter: rund 1 Woche - vom Antragseingang bis zur abschließenden Bearbeitung. Die reine Bearbeitung des Antrags dauert im Schnitt rund 30 Minuten.
AfSuP: Nachdem seit Januar 2015 die Verwaltungsstellen wieder entsprechend dem Stellenplan besetzt sind, wird auch hier eine Bearbeitungszeit von einer Woche die Regel sein. Die reine Bearbeitung des Antrags dauert je nach Leistung rund 15-45 Minuten.
Anmerkung: Der Aufwand und die Bearbeitungsdauern hängen insbesondere von der individuellen Sachlage ab, sprich handelt es sich um einen Neufall oder einen laufenden Fall,sind die Unterlagen vollständig, etc.

Frage 2e:
Wie hoch ist der Stand an aktuell unbearbeiteten Anträgen?
Antwort:
Jobcenter: derzeit sind rund 50 unbearbeitete BuT-Anträge im seit 01.01.2015 bestehenden BuT-Team (Stand 05.02.2015)
AfSuP: 18 Anträge aus 2014 und 91 Anträge aus 2015 (Stand 03.02.2015)

Frage 3:
Wie hoch war rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für das Haushaltsjahr 2014 (SGB II, SGB XII, KiZ, WoGG - jeweils für die Leistungen sowie separat für die Verwaltung)?
Antwort:
Entsprechend des prozentualen Anteils von 3,5% für das Jahr 2014, bezogen auf die Erstattung für die Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich SGB II, ergibt sich ein Budget für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von rund 1,25 Mio Euro. Eine Zuordnung zu einzelnen Leistungsarten erfolgt nicht.
Für Verwaltungskosten stehen, entsprechend der 1,2%-Quote, weitere 430.000 Euro zur Verfügung.

Frage 4:
Wie viele der Anspruchsberechtigten für Leistungen nach dem BuT verfügen derzeit über das "Bildungskonto" der Teilhabecard (bitte auch gliedern nach den entsprechenden Rechtskreisen)?
Antwort:

SGB II1792
SGB XII47
WoG339
KiZ24
Asyl14
Summe2216

Stand: 31.12.2014
Anmerkung: Über die Teilhabecard werden nur die Leistungen Klassenfahrten/Ausflüge, Lernförderung, Mittagessen und die soziale und kulturelle Teilhabe abgerechnet. Die Leistungen Schülerbeförderung und Schulbedarf sowie sämtliche Direktzahlungen (z.B. Erstattungen) laufen außerhalb des Systems.