Kleine Anfrage "Zielvereinbarung gemäß §48 SGB II für 2015"

Karl-Heinz Böck

Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung sind verpflichtet, mit der Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr Zielvereinbarungen abzuschließen (§48b Abs.1 S.1 Nr.3+4 SGB II). In diesen ist zu regeln, welche Ziele für das laufende Jahr umgesetzt werden sollen. Die Zielvereinbarung stellt somit die Handlungsperspektive des jeweiligen Jobcenters dar.

Frage 1:
Welche Zielvereinbarungen hat die Bundesagentur für Arbeit und der kommunale Träger mit der Geschäftsführung des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame Einrichtung für das Kalenderjahr 2015 getroffen?
Antwort:

  • Geschäftspolitische Ziele im Rahmen des Zielsystems (§48b SGB II),
  • lokale Ziele zwischen gemeinsamer Einrichtung und Agentur für Arbeit,
  • Vereinbarungen zum Zielnachhalteprozess,
  • kommunale Ziele.

Die Geschäftspolitischen Ziele SGB II lauten:

  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit: 1,8% ggü. VJ
  • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug: -0,1% ggü. VJ

Die lokalen Ziele lauten:

  • Investitionen: budget- und marktwirksame Umsetzung der Maßnahmezielplanung und Maßnahmeeintrittsplanung
  • Aktivierung: Erhöhung der Beratungsintensität bei knapper werdenden personellen Ressourcen
  • Jugendarbeitslosigkeit: Spezielle Einmündungen SGB II in Ausbildung des dualen Systems, Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung, Abschluss einer Vereinbarung zwischen Jugendamt und Jugendberufsagentur 2015/2016

Die Vereinbarungen zum Zielnachhaltedialog lauten:Der Stand der Zielerreichung wird in Gesprächen zwischen der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführung des Jobcenters regelmäßig erörtert, sowie wenn notwendig Steuerungsmaßnahmen vereinbart und nachgehalten.

Die kommunalen Ziele lauten:

  • Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
  • Armut bekämpfen - Existenz sichern
  • Zielgruppen passgenau fördern
  • Lokale und regionale Netzwerke stärken
  • Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt/Ausbildungsmarkt sichern
  • Bildungs- und Teilhabepaket/Teilhabecard-Nutzung erhöhen

Frage 2:
Welche konkreten Angebotswerte und lokalen Ziele beinhaltet die entsprechend abgeschlossene Zielvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Darmstadt und dem Jobcenter Darmstadt für das Jahr 2015?
Antwort:
In der Zielvereinbarung 2015 zwischen der Agentur für Arbeit Darmstadt und dem Jobcenter Darmstadt für das Jahr 2015 wurden folgende Angebotswerte festgelegt:

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Angebotswert 
IQ in %in %
24,21,8

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

LZB Plan 2015Angebotswert LZB in %
5.547-0,1