Kleine Anfrage "Zielvereinbarung gemäß §48 SGB II für 2015"
Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung sind verpflichtet, mit der Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr Zielvereinbarungen abzuschließen (§48b Abs.1 S.1 Nr.3+4 SGB II). In diesen ist zu regeln, welche Ziele für das laufende Jahr umgesetzt werden sollen. Die Zielvereinbarung stellt somit die Handlungsperspektive des jeweiligen Jobcenters dar.
Frage 1:
Welche Zielvereinbarungen hat die Bundesagentur für Arbeit und der kommunale Träger mit der Geschäftsführung des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame Einrichtung für das Kalenderjahr 2015 getroffen?
Antwort:
- Geschäftspolitische Ziele im Rahmen des Zielsystems (§48b SGB II),
- lokale Ziele zwischen gemeinsamer Einrichtung und Agentur für Arbeit,
- Vereinbarungen zum Zielnachhalteprozess,
- kommunale Ziele.
Die Geschäftspolitischen Ziele SGB II lauten:
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit: 1,8% ggü. VJ
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug: -0,1% ggü. VJ
Die lokalen Ziele lauten:
- Investitionen: budget- und marktwirksame Umsetzung der Maßnahmezielplanung und Maßnahmeeintrittsplanung
- Aktivierung: Erhöhung der Beratungsintensität bei knapper werdenden personellen Ressourcen
- Jugendarbeitslosigkeit: Spezielle Einmündungen SGB II in Ausbildung des dualen Systems, Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung, Abschluss einer Vereinbarung zwischen Jugendamt und Jugendberufsagentur 2015/2016
Die Vereinbarungen zum Zielnachhaltedialog lauten:Der Stand der Zielerreichung wird in Gesprächen zwischen der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführung des Jobcenters regelmäßig erörtert, sowie wenn notwendig Steuerungsmaßnahmen vereinbart und nachgehalten.
Die kommunalen Ziele lauten:
- Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
- Armut bekämpfen - Existenz sichern
- Zielgruppen passgenau fördern
- Lokale und regionale Netzwerke stärken
- Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt/Ausbildungsmarkt sichern
- Bildungs- und Teilhabepaket/Teilhabecard-Nutzung erhöhen
Frage 2:
Welche konkreten Angebotswerte und lokalen Ziele beinhaltet die entsprechend abgeschlossene Zielvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Darmstadt und dem Jobcenter Darmstadt für das Jahr 2015?
Antwort:
In der Zielvereinbarung 2015 zwischen der Agentur für Arbeit Darmstadt und dem Jobcenter Darmstadt für das Jahr 2015 wurden folgende Angebotswerte festgelegt:
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Angebotswert | |
IQ in % | in % |
24,2 | 1,8 |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
LZB Plan 2015 | Angebotswert LZB in % |
5.547 | -0,1 |
Dateien
- Kleine Anfrage Zielvereinbarung §48 SGB II 2015 - Antwort
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