Große Anfrage "Kurzzeitvermietung von Wohnraum und Bilanz der Darmstädter Ferienwohnungssatzung"
Seit dem 1. Oktober 2021 regelt die Darmstädter Ferienwohnungssatzung die wiederholte kurzfristige Vermietung von Wohnraum, etwa über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt. Ziel der Satzung ist es, den bestehenden Wohnraum in Darmstadt vor einer Zweckentfremdung zu schützen. Die derzeit veröffentlichte Satzung tritt nach § 11 mit Ablauf von fünf Jahren am 30. September 2026 außer Kraft.
Zur Bewertung der Wirksamkeit und Fortführung der Ferienwohnungssatzung bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen. Bei zeitbezogenen Angaben bitten wir (soweit statistisch verfügbar) um eine Aufschlüsselung nach Kalenderjahren seit Inkrafttreten der Satzung:
- Wie viele Anträge nach der Ferienwohnungssatzung wurden seit ihrem Inkrafttreten gestellt und wie viele davon genehmigt, abgelehnt, zurückgenommen oder noch nicht abschließend bearbeitet? Bitte die Genehmigungen nach folgenden Nutzungsformen differenzieren:
- Vermietung einzelner Zimmer,
- kurzzeitige Vermietung des weiterhin als Hauptwohnsitz genutzten Wohnraums,
- vorübergehende Vermietung einer vollständigen Wohnung,
- dauerhafte Nutzung einer vollständigen Wohnung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung.
- Wie viele zuvor regulär zu Wohnzwecken genutzte Wohnungen werden derzeit mit Genehmigung vollständig oder überwiegend zur Kurzzeitvermietung oder Fremdenbeherbergung genutzt? Wie viel Ersatzwohnraum wurde im Gegenzug geschaffen und welche einmaligen oder laufenden Ausgleichszahlungen wurden festgesetzt und vereinnahmt?
- Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Fortführung der Ferienwohnungssatzung über den 30. September 2026 hinaus? Wurde die bisherige Satzung evaluiert, welche wesentlichen Ergebnisse liegen vor und wann soll gegebenenfalls eine Nachfolgesatzung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden?
- Wie viele Personalstellen in Vollzeitäquivalenten stehen für den Vollzug der Ferienwohnungssatzung zur Verfügung und welcher Stellenanteil entfällt auf die Kontrolle von Kurzzeitvermietungen? Werden Vermittlungsplattformen systematisch kontrolliert und welche technischen Instrumente werden dabei eingesetzt?
- Wie viele mögliche Verstöße gegen die Ferienwohnungssatzung wurden seit deren Inkrafttreten überprüft, wie viele ungenehmigte Nutzungen wurden dabei festgestellt und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wie viele Wohnungen konnten dadurch wieder einer regulären Wohnnutzung zugeführt werden?
- Welche Auswirkungen haben die seit dem 20. Mai 2026 geltenden europäischen und bundesrechtlichen Regelungen zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen auf Darmstadt? Insbesondere:
- Verfügt Darmstadt über ein mit den neuen Vorgaben kompatibles digitales Registrierungsverfahren?
- Wurde dieses bei der zuständigen Stelle beziehungsweise der Bundesnetzagentur gemeldet?
- Erhält die Stadt bereits Buchungs-, Belegungs- oder Angebotsdaten von Vermittlungsplattformen und, falls ja, in welchem Umfang?
- Wie werden diese Daten für den Vollzug der Ferienwohnungssatzung genutzt?
- Welche rechtlichen, personellen oder technischen Anpassungen sind noch erforderlich?
Dateien
- Antwort vom 28.10.2026
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