Kleine Anfrage "Heizkostenabrechnung ohne Verbrauchserfassung bei der Bauverein AG"

Uli Franke

Bei der Sanierung des Häuserblocks Barkhausstraße/Eckhardtstraße durch die Bauverein AG wurden Gasetagenheizungen durch Fernwärme ersetzt. Im Zuge dieses Austauschs erfolgte die Belieferung mit Fernwärme für alle Mieterinnen und Mieter über viele Monate hinweg ohne Verbrauchserfassung, da die Zähler offenbar aus technischen Gründen nicht von Anfang an eingebaut werden konnten. In dem mir bekannten Fall handelte es sich um einen Zeitraum von 9 Monaten, während dem die Heizkosten komplett nach Wohnfläche abgerechnet werden mussten.

Während dieser Zeit (ab Herbst 2024) standen nach Auskunft meiner Kontaktperson viele Wohnungen leer und wurden renoviert. Die Handwerker hätten die bereits installierten Heizungen dazu genutzt, die Räume zur rascheren Trocknung auf hohe Temperaturen zu heizen. Durch die verbrauchsunabhängige Abrechnung mussten die Mieter einen deutlich größeren Teil dieser Bau-Heizkosten mitfinanzieren als es bei der vorgeschriebenen 70%igen Verteilung nach dem Verbrauch der Fall gewesen wäre. Die Folge für meine Kontaktperson war eine Heizkostenabrechnung in dreifacher Höhe des zuvor mit der Etagenheizung Üblichen.

Der Vermieter ist nach § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung zur Abrechnung mit Verbrauchserfassung verpflichtet. Tut er dies nicht, so haben die Mietparteien ein Kürzungsrecht der Heiz- und Warmwasserkosten um 15%.

Trotz des oben geschilderten besonderen Nachteils für die Mietparteien hat die Bauverein AG nicht von sich aus für den Verstoß gegen die Heizkostenverordnung die Verantwortung übernommen, sondern die Kürzung erst nach Aufforderung des Mieters gewährt. Auch danach mussten alle betroffenen Mietparteien einzeln die Kürzung beantragen, um sich ihr Recht zu sichern, obwohl (oder weil?) ersichtlich war, dass einige von ihnen aufgrund von Sprach- oder anderen Barrieren dazu nicht ohne weiteres in der Lage sind.

 

Zu diesem Vorgang frage ich den Magistrat, der mit vier Stadträtinnen und Stadträten im Aufsichtsrat vertreten und aus Sicht des Fragestellers auch als Organ der Kommune für die Überwachung der Geschäftspolitik von städtischen Unternehmen verantwortlich ist:

  1. Teilt der Magistrat die Erwartung des Fragestellers an die Bauverein AG, dass sie 
    – auch um ihren erklärten Grundprinzipien „Fairness und Offenheit“ gerecht zu werden – sich proaktiv an rechtliche Vorschriften hält, und nicht abwartet ob und wieviele Mieterinnen und Mieter ihr Recht einfordern?
  2. Falls ja, verfügt er über Kommunikationskanäle zur Bauverein AG, um zu erreichen dass diese Erwartung für das Abrechnungsjahr 2025 erfüllt und die Kürzung der Heizkosten um 15% auch ohne individuellen Antrag für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter in dem Häuserblock umgesetzt wird?
  3. Hat er ein Interesse daran, dass die Bauverein AG denjenigen Mieterinnen und Mietern des betreffenden Wohnblocks, deren Warmmieten durch Transferleistungen und damit auch aus kommunalen Mitteln finanziert werden, keine unberechtigten Heizkosten berechnet? Wenn ja, was wird unternommen um dieses Interesse durchzusetzen?