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Kleine Anfrage "Aufstellung von Werbetafeln im Bereich der Innenstadt / Fußgängerzone"

Martina Hübscher-Paul

In der Fußgängerzone der Darmstädter Innenstadt ist zu beobachten, das in der letzten Zeit festinstallierte gewerbliche Werbetafeln / Werbeträger aufgestellt wurden.

Ich frage den Magistrat:

1. Liegen für die Aufstellung dieser Werbetafeln in den Straßen der Darmstädter Innenstadt / Fußgängerzone baurechtliche Aufstellungs- und Nutzungsgenehmigungen vor? Wenn ja, bitte ich um Übersendung der wesentlichen Teile (Auflagen) dieser Genehmigungen. Wenn nein, frage ich warum die Aufstellung der Werbetafeln als genehmigungsfrei angesehen wird?

2. Ich bitte um Erläuterung, warum das Aufstellen gewerblicher Werbetafeln im Bereich der Fußgängerzone erlaubt wurde, insbesondere im Hinblick auf das sich aus der Satzung für Sondernutzungen der Stadt Darmstadt ergebende Werbeverbot / Verbot der Plakatierung (grundsätzliche Unzulässigkeit) im Bereich der Darmstädter Fußgängerzone?

3.
a) Da die Annahme besteht, dass diese Werbetafeln dem Zweck dienen sollen überregionale Werbung zu zeigen, d. h. Werbung, die nicht mit der Stätte ihres direkten Entstehens in Einklang steht, frage ich warum diese mutmaßlich der überregionalen Werbung dienenden Werbetafeln eines kommerziellen Werbeanbieters im Bereich der Darmstädter Geschäfts- und Fußgängerzone zugelassen wurden?

b) Ist es richtig, dass mit dem Anbieter der Werbetafeln eine stadtweite Konzession zur Anbringung überregionaler Werbung besteht? Wenn ja, bitte ich um Bericht zu den wesentlichen Teilen dieses Vertrags, aus dem hervorgeht, wo, wie und in welcher Größe und Gestaltung (z. B. Beleuchtung, Wechselwerbung) diese Art von Werbung im Darmstädter Stadtgebiet für diesen und ggf. weitere Anbieter überregionaler Werbung erlaubt ist?

4.
Unter Verweis auf die Magistratsvorlage 2010/0279 – Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen (hier insbesondere der Innenstadt / Fußgängerzone) bitte ich um Erläuterung warum die Aufstellung dieser fest installierten Werbetafeln für mutmaßlich überregionale Werbung zugelassen wurde und wie diese Aufstellung mit Vorlage und zugehöriger Richtlinie in Einklang stehen?
(Zitate aus der o. g. Magistratsvorlage und zugehöriger Richtlinie: „Es gilt, die Gestaltungs- und Nutzungsqualität der öffentlichen Räume in der City nachhaltig zu sichern, ein im weitesten Sinne kultiviertes Ambiente zu schaffen und einem Übermaß an Werbung, Ständen, Buden und Warenauslagen entgegenzuwirken.“ - „Werbeaufsteller sind nur zulässig an der Stätte der Leistung.“ - „Die Festlegungen beziehen sich auf Anzahl, Ort und Größe der Werbeständer. Ziel ist es, eine Häufung von Werbeanlagen zu verhindern. Die Größe der Werbeständer soll auf ein für das Straßenbild und die Funktion der Straße nicht störendes Maß reduziert werden.“)

5.
Entsprechend dem Einzelhandelskonzept und den unter 4. genannten Vorlagen ist es das Ziel und das Bemühen die kommerzielle und ortsunabhängige Werbung in der Innenstadt zurückzudrängen – Wie verhält sich dieses Ziel mit der Aufstellung der Werbeträger?

6.
Mit der Aufstellung der Spielpunkte im Bereich der Fußgängerzone sollte die Attraktivität der Innenstadt gesteigert und zumindest kleine Bereiche kommerzfrei gestaltet werden, wie verhält sich die Aufstellung dieser zusätzlichen, festinstallierten Werbeträger mit dieser Aussage?

7.
Warum sind die neu installierten Werbeträger sind in der Fußgängerzone der Darmstädter Innenstadt so aufgestellt, dass sie in den Randbereichen z. B. der Wilheminenstraße einen ungehinderten Fussgänger- und Radverkehr nicht mehr durchgängig erlauben und somit den zur Verfügung stehenden Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer zusätzlich einschränken?

8.
Existiert ein stadtweites Werbekonzept? Wenn ja, bitte ich um Übersendung. Wenn nein, bitte ich um Erläuterung nach welchen Gesichtspunkten Werbetafeln und Werbeträger (ortsbezogener und auch überregionaler Werbung) in der Stadt Darmstadt aufgestellt, bzw. installiert und genutzt werden.

9.
Wie verhält sich die Aufstellung dieser festinstallierten Werbeträger mit der, insbesondere im letzten Jahr, in den Gremien diskutierten „einheitlichen und zurückhaltenden“ Möblierung der Innenstadt? Wann wird ein entsprechendes Konzept zur Stadtmöblierung vorgelegt?

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