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Kleine Anfrage "Bauvorhaben auf dem Gelände des Gesundheitsamts"

Uli Franke

Mit Vorlage 2026/0044 wurde der Verkauf eines städtischen Grundstücks aus dem Bestand der IDA neben dem bald ehemaligen Gesundheitsamt in der Niersteiner Straße 3 freigegeben. Laut Vorlage will der Käufer dort Wohnbebauung realisieren. Ein Bieterwettbewerb oder Konzeptverfahren nach dem Vorbild des Verkaufs des Marienplatzes wurde nicht durchgeführt.

Aus den Unterlagen zur Sitzung des Gestaltungsbeirats am 12.6. geht hervor, dass der Käufer plant, ein Studierendenwohnheim mit Einzelappartements zu erbauen.

Hierzu frage ich den Magistrat:

  1. Wie ist der Stand bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans für dieses Projekt?
  2. Soll der Quotenbeschluss für geförderten Wohnraum über den Kaufvertrag oder den Bebauungsplan umgesetzt werden, oder sind ersatzweise andere Regeln zur Sicherstellung der Bezahlbarkeit der dort geschaffenen Studierendenwohnungen vorgesehen?
  3. Warum wurde auf einen Bieterwettbewerb bzw. ein Konzeptverfahren beim beschlossenen bzw. geplanten Verkauf der Flächen verzichtet?
  4. Wurden außer beim Verkauf des Marienplatzes noch weitere ähnliche Konzeptverfahren durchgeführt? Welchen Stellenwert misst der Magistrat dem Wettbewerb zwischen Investoren als Grundlage für die Entscheidung zum Verkauf städtischer Flächen zu?
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