Kleine Anfrage "Beschwerde über Diskriminierung in der Zulassungsstelle"
Mich erreichte die Schilderung eines Vorgangs in der Zulassungsbehörde, aus der sich für mich eine Reihe konkreter und allgemeiner Fragen ergeben. Der Vorfall ereignete sich am 17.8.2026.
Die Betroffene hat Wurzeln in Westasien, trägt als Muslima ein Kopftuch und hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und ist mit Verwaltungsabläufen in Deutschland ebensogut vertraut wie Bürgerinnen ohne Migrationshintergrund.
An dem genannten Tag erschien sie zum Anmelden ihres Fahrzeugs in der Behörde ohne ihren physischen Aufenthaltstitel, da dieser mit ihrem Geldbeutel gestohlen worden war. Sie hatte stattdessen ein Schreiben der Ausländerbehörde, die polizeiliche Bestätigung der Diebstahlsanzeige und einen gültigen Reisepass dabei. Ihr war vorher auf Nachfrage telefonisch bestätigt worden, dass eine Zulassung mit diesen Dokumenten möglich sei.
Laut der Schilderung der Betroffenen verweigerte die Behördenmitarbeiterin die Zulassung, ohne die Unterlagen überhaupt in Augenschein genommen zu haben. Stattdessen unterstellte sie pauschal, dass die Betroffene möglicherweise illegal in Deutschland sei und die Papiere gefälscht haben könnte. Dies geschah vor den Augen und Ohren anderer Wartender, und die Rückmeldung der Betroffenen, dass sie die Situation als diskriminierend empfinde, war der Mitarbeiterin ausdrücklich gleichgültig. Im weiteren Verlauf machten sich andere anwesende Mitarbeiter über die Betroffene lustig, als sie ankündigte, sich über die Diskriminierung zu beschweren. Das präzise Gedächtnisprotokoll des Vorgangs liegt mir in der gleichen Form vor, wie es am Tag des Vorfalls an die Bürgerbeauftragte der Stadt Darmstadt und an das Bürger- und Ordnungsamt geschickt wurde.
In der Antwort auf die Beschwerde vom 28.8. nahm die Abteilungsleiterin der Zulassungsstelle den Vorwurf der Diskriminierung nicht ernst und ignorierte die Beschreibung des Vorgangs komplett. Stattdessen behauptete sie, dass die Zulassung verweigert worden sei, weil der Aufenthaltstitel nicht im Original vorgelegen hatte. Eine Art Entschuldigung erfolgte nur für den als „unfreundlich empfundenen Ton“ des Gesprächs, was offenbar am Kern des Problems vorbeigeht. Verständlicherweise empfindet die Betroffene diese Antwort nur als weitere Respektlosigkeit und Abwertung.
Hierzu stelle ich die folgenden Fragen:
- Ist dieser Vorgang dem Magistrat bekannt, bzw. wurde er ausreichend dokumentiert, so dass er sich einen Einblick verschaffen konnte?
- Wurde die bei der Bürgerbeauftragten und dem Bürger- und Ordnungsamt eingegangene Beschwerde ausschließlich an die Zulassungsstelle weiter geleitet, oder wurde auch eine höhere Stelle (etwa die Leitung des Bürger- und Ordnungsamts oder der Oberbürgermeister) in Kenntnis gesetzt? Falls ersteres: ist die Bearbeitung von gravierenden Beschwerden ausschließlich innerhalb der kritisierten Abteilung die übliche Praxis in der Stadtverwaltung?
- Ist die von der Betroffenen vorab eingeholte Information korrekt, dass im Falle des Verlusts des Originaldokuments eine Zulassung auch durch Vorlage eines Schreibens der Ausländerbehörde, der polizeilichen Diebstahlsanzeige und eines gültigen Reisepasses möglich ist?
Wenn ja, warum wurde der Betroffenen dann die Zulassung verwehrt?
Wenn nein, gibt es für die zwingende Notwendigkeit, das Original des Aufenthaltstitels vorzulegen, eine gesetzliche Grundlage oder ist dies eine interne Vorgabe der Stadt Darmstadt? Um welche gesetzliche Grundlage handelt es sich, bzw. wer hat diese Vorgabe festgelegt? - Wäre es möglich und aus Sicht des Magistrats sinnvoll gewesen, bei Zweifeln an der Echtheit des Schreibens in der Ausländerbehörde anzurufen, um zu überprüfen, ob das Dokument dort ausgestellt wurde?
- Ist die eingangs skizzierte kurze Antwort der Abteilungsleiterin aus Sicht des Magistrats ein angemessener Umgang mit dem Vorwurf einer Bürgerin, in einer Behörde rassistisch diskriminiert worden zu sein?
Wenn nein, wie steht der Magistrat zu der Option, die schwerwiegenden Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch zwischen der Betroffenen und einer im respektvollen Umgang mit Menschen geschulten Führungspersönlichkeit des Bürger- und Ordnungsamts zu erörtern, an dessen Ende eventuell eine ernstgemeinte Entschuldigung stehen könnte?
Die Antwort des Dezernenten Paul Wandrey auf diese Anfrage vom 24.9.2026 ist unten als PDF herunterzuladen.
Offener Brief vom 19.10.2026 an Stadtrat Wandrey
zur Antwort auf die Anfrage zur Diskriminierung in der Zulassungsstelle
Darmstadt, den 19.10.2026
Sehr geehrter Herr Wandrey,
ich reagiere mit diesem öffentlichen Brief auf Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage, weil Sie am Ende dieser Antwort meine Motivation zu der Anfrage „missbilligen“, weil Sie mir wegen des Aufgreifens einer gravierenden Beschwerde einer Bürgerin einen Mangel an Solidarität mit den Beschäftigten vorwerfen und weil Sie mich sogar für das Stellen dieser Anfrage zu einer Entschuldigung gegenüber den Beschäftigten auffordern. Dies überschreitet den üblichen Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage, daher nun diese unübliche Reaktion.
Ich weise Ihre Kritik und Ihre Forderung zurück, und will das im Folgenden begründen.
Sie werfen mir vor, dass ich Unterstellungen der Bürgerin „unreflektiert“ aufgegriffen hätte. Dazu möchte ich zunächst festhalten, dass ich im Einführungstext der Anfrage ausdrücklich nur die Schilderung des Vorfalls durch die Betroffene wiedergebe und mir die Tatsachenbeschreibung des Vorfalls nicht zu eigen mache. Meine nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den Umgang des Magistrats mit den Vorwürfen unabhängig von deren Wahrheitsgehalt.
Tatsächlich erlaubte ich mir in der Anfrage eine wertende Wiedergabe der völlig unangemessenen und empathielosen ersten Antwort vom 28.08. der Abteilungsleiterin auf die Beschwerde, in der sie auf den Kern der Vorwürfe überhaupt nicht eingeht. Wenn eine städtische Führungskraft auf den Bericht einer Bürgerin über Diskriminierung und persönliche Verletzungen in ihrem Amt derart mangelhaft reagiert, ist die von Ihnen geforderte Solidarität fehl am Platze. Stattdessen ist Aufmerksamkeit und weiteres Nachforschen notwendig, um zu prüfen, ob sich dort Strukturen entwickelt haben, die den Ansprüchen der Stadt nicht gerecht werden. Ich habe das mit meiner Anfrage getan, und hätte mir das auch von Ihnen gewünscht. Was Sie Solidarität nennen und von mir einfordern, ist tatsächlich ein schädlicher Korpsgeist.
Sie kritisieren also, dass ich die schweren Vorwürfe einer Bürgerin ernst nehme und mich um Aufklärung bemühe. In der Tat war ich bei dem Vorfall nicht dabei, es steht Aussage gegen Aussage. Es ist mir aber wichtig festzuhalten, dass Sie hier keine bessere Ausgangslage haben als ich, denn dem Ergebnis einer „internen Prüfung“ innerhalb der betroffenen Abteilung kann wohl kaum eine höhere Beweiskraft zugesprochen werden als einem ausführlichen Gedächtnisprotokoll, das unmittelbar nach dem Vorfall verfasst wurde.
Wenn unabhängige Zeugenaussagen nicht zur Verfügung stehen, kann stattdessen die Frage nach dem Motiv als Grundlage für eine Einschätzung dienen. Warum sollte eine Bürgerin, die keinerlei persönliche Beziehungen oder Vorgeschichte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstelle hat, nach einer auf freundliche Art und Weise mitgeteilten Ablehnung ihres Anliegens sofort mit voller Energie daran gehen, dem Schalterpersonal diskriminierendes Verhalten anzudichten? Um so mehr ist dies fraglich, als es nicht um ein existentielles Problem ging, sondern darum, ob ein Fahrzeug heute oder in drei Wochen angemeldet werden kann.
Sie werfen mir vor, ich würde die Geschichte der Bürgerin unreflektiert aufgreifen und nicht am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen zweifeln. Das ist falsch. Es ging und geht mir vielmehr darum, dem Magistrat einen Anstoß zu geben, die Wahrheit herauszufinden. Richtig ist allerdings, dass ich auch bei nochmaligem Nachdenken und Nachlesen des Schriftverkehrs erhebliche Anhaltspunkte dafür sehe, dass die Aussagen der Bürgerin zutreffen könnten.
Was macht Sie, Herr Wandrey, eigentlich so sicher, dass Sie nicht der falschen Seite uneingeschränkten Glauben schenken? Mit Ihrer Sichtweise signalisieren Sie jedenfalls der Bürgerin, dass Sie sie für eine ziemlich gestörte Person halten, die aus nichtigem Grund und ohne persönlichen Nutzen diffamierende Geschichten über andere Menschen erfindet und verbreitet.
Ich würde mir dies allein aufgrund der Ergebnisse einer internen Prüfung nicht erlauben. An Ihrer Stelle hätte ich versucht, mir durch persönliche Gespräche selbst ein Bild zu machen. Und wenn dieses Bild am Ende nicht klar genug ist, würde ich keiner der beiden Seite uneingeschränkt glauben bzw. der Lüge bezichtigen.
Als Dezernent sind Sie nicht nur dazu verpflichtet, sich bei ungerechtfertigten Angriffen vor Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen. Sie haben ebenso den Auftrag, Ihr Amt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auszuführen und diese vor ungerechter und diskriminierender Behandlung zu schützen. Einseitiger Korpsgeist ist in Ihrer Rolle fehl am Platze, und – um es in Ihren Worten zu sagen – deshalb missbillige ich, dass Sie die Beschwerde der Bürgerin ohne ernsthafte Klärungen als „Unterstellungen“ zurückweisen.
Nun möchte ich auf zwei Punkte Ihrer Ausführungen im sachlichen Teil der Antwort eingehen:
1. Durch die Antwort auf Frage 3 könnte fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass der Vorfall nicht so stattgefunden haben kann wie die Bürgerin es beschreibt: Die Bürgerin beklagt im Kern, dass ihre Dokumente am Tag des Vorfalls überhaupt nicht geprüft wurden. Warum liegen der Zulassungsstelle dann ein Aufenthaltstitel mit einer Reisepassnummer und eine davon verschiedene Nummer des aktuellen Reisepasses vor? Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Bürgerin am Folgetag einen privaten Kfz-Zulassungsservice beauftragt hat, der mit einer Kopie eines früheren Aufenthaltstitels und dem aktuellen Reisepass nochmals vorgesprochen hat. Bei dieser Gelegenheit dürften die unterschiedlichen Nummern in die städtischen Akten gelangt sein.
2. Da die in Deutschland geborene Bürgerin unbefristeten Aufenthalt in Deutschland hat, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung weder sinnvoll noch möglich. Auch ein Nachweis über einen Abholungstermin konnte noch nicht vorliegen, da der Diebstahl sich kurz zuvor ereignet hatte. Somit konnte es kein anderes Dokument geben als die Bestätigung der Ausländerbehörde, dass eine Neuaustellung der unbefristeten Aufenthaltstitel-Karte beantragt wurde. Die von Ihnen benannte offene Frage, ob dieser Aufenthaltstitel verlängert wird, stellt sich bei unbefristetem Aufenthalt genausowenig wie bei einem deutschen Staatsbürger, der sich für einen verlorenen Personalausweis Ersatz beschafft. Ich kann keinen plausiblen Grund erkennen, warum das vorgelegte Bestätigungsschreiben der Ausländerbehörde zusammen mit einem gültigen Reisepass keine ausreichende Legitimation der Bürgerin gewesen wäre.
Für den Fall, dass meine Argumente Sie nachdenklich gemacht haben, und Sie deshalb an Anhaltspunkten bei der Suche nach der Wahrheit interessiert sind, gebe ich Ihnen die folgenden Hinweise:
- Direkt nach dem Vorfall am 17.08. hat die Bürgerin gegen 8:30 Uhr das 115-Servicecenter angerufen, und dort über eine Stunde lang mit der Mitarbeiterin über den Vorfall und ihre damit verbundenen Emotionen gesprochen. Nehmen Sie Kontakt mit der Mitarbeiterin auf und lassen Sie sich von dem Gespräch berichten.
- Klären Sie bei der Zulassungsstelle, wann und auf welchem Weg die Reisepass-Nummern in die Akten gelangt sind.
- Fragen Sie bei dem privaten Zulassungsservice nach, ob dieser tatsächlich direkt nach dem 17.08. von der Bürgerin beauftragt wurde, und wie dessen Vorsprache in der Zulassungsstelle abgelaufen ist.
Mit kollegialen Grüßen
Ulrich Franke
