Kleine Anfrage "Beschwerde über Diskriminierung in der Zulassungsstelle"
Mich erreichte die Schilderung eines Vorgangs in der Zulassungsbehörde, aus der sich für mich eine Reihe konkreter und allgemeiner Fragen ergeben. Der Vorfall ereignete sich am 17.8.2026.
Die Betroffene hat Wurzeln in Westasien, trägt als Muslima ein Kopftuch und hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und ist mit Verwaltungsabläufen in Deutschland ebensogut vertraut wie Bürgerinnen ohne Migrationshintergrund.
An dem genannten Tag erschien sie zum Anmelden ihres Fahrzeugs in der Behörde ohne ihren physischen Aufenthaltstitel, da dieser mit ihrem Geldbeutel gestohlen worden war. Sie hatte stattdessen ein Schreiben der Ausländerbehörde, die polizeiliche Bestätigung der Diebstahlsanzeige und einen gültigen Reisepass dabei. Ihr war vorher auf Nachfrage telefonisch bestätigt worden, dass eine Zulassung mit diesen Dokumenten möglich sei.
Laut der Schilderung der Betroffenen verweigerte die Behördenmitarbeiterin die Zulassung, ohne die Unterlagen überhaupt in Augenschein genommen zu haben. Stattdessen unterstellte sie pauschal, dass die Betroffene möglicherweise illegal in Deutschland sei und die Papiere gefälscht haben könnte. Dies geschah vor den Augen und Ohren anderer Wartender, und die Rückmeldung der Betroffenen, dass sie die Situation als diskriminierend empfinde, war der Mitarbeiterin ausdrücklich gleichgültig. Im weiteren Verlauf machten sich andere anwesende Mitarbeiter über die Betroffene lustig, als sie ankündigte, sich über die Diskriminierung zu beschweren. Das präzise Gedächtnisprotokoll des Vorgangs liegt mir in der gleichen Form vor, wie es am Tag des Vorfalls an die Bürgerbeauftragte der Stadt Darmstadt und an das Bürger- und Ordnungsamt geschickt wurde.
In der Antwort auf die Beschwerde vom 28.8. nahm die Abteilungsleiterin der Zulassungsstelle den Vorwurf der Diskriminierung nicht ernst und ignorierte die Beschreibung des Vorgangs komplett. Stattdessen behauptete sie, dass die Zulassung verweigert worden sei, weil der Aufenthaltstitel nicht im Original vorgelegen hatte. Eine Art Entschuldigung erfolgte nur für den als „unfreundlich empfundenen Ton“ des Gesprächs, was offenbar am Kern des Problems vorbeigeht. Verständlicherweise empfindet die Betroffene diese Antwort nur als weitere Respektlosigkeit und Abwertung.
Hierzu stelle ich die folgenden Fragen:
- Ist dieser Vorgang dem Magistrat bekannt, bzw. wurde er ausreichend dokumentiert, so dass er sich einen Einblick verschaffen konnte?
- Wurde die bei der Bürgerbeauftragten und dem Bürger- und Ordnungsamt eingegangene Beschwerde ausschließlich an die Zulassungsstelle weiter geleitet, oder wurde auch eine höhere Stelle (etwa die Leitung des Bürger- und Ordnungsamts oder der Oberbürgermeister) in Kenntnis gesetzt? Falls ersteres: ist die Bearbeitung von gravierenden Beschwerden ausschließlich innerhalb der kritisierten Abteilung die übliche Praxis in der Stadtverwaltung?
- Ist die von der Betroffenen vorab eingeholte Information korrekt, dass im Falle des Verlusts des Originaldokuments eine Zulassung auch durch Vorlage eines Schreibens der Ausländerbehörde, der polizeilichen Diebstahlsanzeige und eines gültigen Reisepasses möglich ist?
Wenn ja, warum wurde der Betroffenen dann die Zulassung verwehrt?
Wenn nein, gibt es für die zwingende Notwendigkeit, das Original des Aufenthaltstitels vorzulegen, eine gesetzliche Grundlage oder ist dies eine interne Vorgabe der Stadt Darmstadt? Um welche gesetzliche Grundlage handelt es sich, bzw. wer hat diese Vorgabe festgelegt? - Wäre es möglich und aus Sicht des Magistrats sinnvoll gewesen, bei Zweifeln an der Echtheit des Schreibens in der Ausländerbehörde anzurufen, um zu überprüfen, ob das Dokument dort ausgestellt wurde?
- Ist die eingangs skizzierte kurze Antwort der Abteilungsleiterin aus Sicht des Magistrats ein angemessener Umgang mit dem Vorwurf einer Bürgerin, in einer Behörde rassistisch diskriminiert worden zu sein?
Wenn nein, wie steht der Magistrat zu der Option, die schwerwiegenden Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch zwischen der Betroffenen und einer im respektvollen Umgang mit Menschen geschulten Führungspersönlichkeit des Bürger- und Ordnungsamts zu erörtern, an dessen Ende eventuell eine ernstgemeinte Entschuldigung stehen könnte?
