Kleine Anfrage "Inhalt von Werbung auf kommerziellen Werbeträgern"
Im gesamten Stadtbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind kommerzielle Werbetafeln unterschiedlichster Bauart – Wechselwerbeträger beleuchtet / unbeleuchtet, LED-Wechselwerbeträger u. a. - zur überregionalen oder nicht direkt ortsgebundenen Werbung für Dienstleistungen und Produkte aufgestellt.
Ich frage nun den Magistrat:
1.
Hat die Stadt Darmstadt die Möglichkeit Einfluss auf die gezeigte Werbung selbst zu nehmen?
a) Wenn ja, welche Möglichkeiten sind dies?
b) Wenn nein, warum verzichtet die Stadt hier auf die Möglichkeiten Einfluss auf die mit der Werbung verbundenen Gestaltung des Stadtbildes zu nehmen? Und ebenso auf die Möglichkeit Werbung für unzulässig zu erklären, die den grundsätzlichen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats entgegenstehen könnte?
c) Falls Werbung im Stadtgebiet gezeigt wird, die den grundsätzlichen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats nicht entspricht, wie geht die Stadt gegen solche Werbung vor? Und wie und wo können Bürgerinnen und Bürger der Stadt solche Werbung melden?
2.
Von verschiedenen ehrenamtlich arbeitenden Gruppen in der Stadt Darmstadt, die z. B. wie die Gruppen der Lokalen Agenda 21 (die ja mit der Stadt verknüpft sind), wurde in der Vergangenheit schon vorgetragen kommerzielle Werbetafeln zur Bewerbung ihrer Aktivitäten zu nutzen, das selbe könnte für Bereiche wie Künstlergruppen und -vereinigungen Darmstadts gelten – wie steht der Magistrat generell zu Vorschlägen dieser Art? Und wie ließen sich solche Möglichkeiten ggf. schaffen und umsetzen?
3.
Wie steht der Magistrat zu Vorschlägen künstlerischer Wandgestaltung i. V. m. Werbung für Unternehmen am Ort des Unternehmens? Wie ließen sich solche Möglichkeiten schaffen und umsetzen?
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