Zum Hauptinhalt springen

Kleine Anfrage "Kosten der beitragsfreien Kinderbetreuung Ü3 für die ersten sechs Stunden"

Kristina Becker

Vorbemerkung

Die Ausgestaltung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung ist in Hessen stark von den Kommunen geprägt. Trotz der landesweiten Beitragsfreistellung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zu sechs Stunden täglich bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Kommunen hinsichtlich Gebührenhöhe, Betreuungsumfang und zusätzlicher Entlastungsmaßnahmen.

Dies führt zu einem faktischen „Flickenteppich“ der Kita-Finanzierung, bei dem die finanzielle Belastung von Familien maßgeblich vom Wohnort abhängt. Einzelne Kommunen gehen bereits über die landesgesetzlichen Regelungen hinaus. So hat z. B. die Stadt Frankfurt am Main eine weitergehende Beitragsfreistellung eingeführt, bei der Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei betreut werden. Diese Praxis zeigt, dass weitergehende Modelle der Gebührenfreiheit auf kommunaler Ebene grundsätzlich umsetzbar sind.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Interesse daran, die tatsächlichen 
 finanziellen Auswirkungen der bestehenden Beitragsfreistellung belastbar zu erfassen. Hohe Elternbeiträge sorgen für mehr Segregation schon in der frühkindlichen Bildung, da Kinder aus einkommensschwachen Familien sich die Kita kaum leisten können. Die OECD-Studie aus 2025 bestätigt erneut, dass unser Bildungssystem von erheblichen Ungleichheiten geprägt ist (siehe: https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/gew-oecd-bestaetigt-bildungsungerechtigkeit-in-deutschland).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Wie hoch sind die aktuellen Kosten der Beitragsfreistellung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (Ü3) für die ersten 6 Stunden in der Stadt Darmstadt?
  2. Wie verteilen sich diese Kosten zwischen Kommune und Land?
  3. Welche zusätzlichen finanziellen Aufwendungen würden entstehen, wenn die Beitragsfreistellung auf Kinder vor dem vollendeten dritten Lebensjahr (U3) ausgeweitet würde?
  4. Welche personellen und räumlichen Kapazitäten stehen der Kommune zur Verfügung, wenn durch eine Beitragsfreiheit im U3-Bereich mehr Familien ihren Rechtsanspruch geltend machen und so ein Mehrbedarf entsteht?
Zurück zum Kopf der Seite