Antrag "Nicht wetterfeste Beschriftungen im Öffentlichen Raum"

Zur Abschaffung des Bußgelds für Kreidezeichnungen - Behandelt in der Stavo am 23.03.2023

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung (Satzung 374) in §4 Abs. 1 so anzupassen, dass nur eine dauerhafte Beeinträchtigung der Straßen, Wege und Plätze durch Sprühen oder Beschriften unter die Regelung fällt.

Malereien, Botschaften oder Graffiti, die nach kurzer Zeit ohne Aufwand der Stadt durch den Einfluss des Wetters getilgt werden, sollen nicht geahndet werden.

Begründung:

§4 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt das Folgende:

(1) Es ist verboten, Straßen, Wege und Plätze, Grünanlagen sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen, insbesondere Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, Immobilien des ÖPNV, ebenso Bäume und Pflanzen unbefugt

1. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften, zu beschmieren oder auf andere Art und Weise zu beschädigen“

Verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure sind bereits auf Basis dieser Satzung und insbesondere dieses Abschnitts durch das Ordnungsamt mit Bußgeldbescheiden belegt worden. Hierzu gehören Klimaaktivist*innen genauso wie „Catcalls of Darmstadt“

Die Initiative „Catcalls of Darmstadt“ setzt sich mit ihrer Arbeit gegen sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum ein. Als Arbeitsmittel verwenden sie handelsübliche Straßenkreide. Mit dieser werden die Zitate der Täter am Ort des Geschehens niedergeschrieben. Sexuelle Übergriffe werden so für viele Menschen sichtbar. Am 22. November 2022 wurde die Initiative „Catcalls of Darmstadt“, mit dem Preis „Gesicht zeigen“ ausgezeichnet. Und trotzdem sehen sie sich Bußgeldbescheiden gegenüber.

Dies scheint ein übermäßig hartes Vorgehen gegen eine Aktionsform zu sein, die sich eines vergänglichen Mediums bedient; der Straßenkreide.

Zusätzlich wird Sprühkreide als Form des künstlerischen oder politischen Ausdrucks verwendet. Diese ist ebenfalls wasserlöslich und verschwindet nach einem intensiven Regenguss wieder spurlos und ohne Schadwirkung. Durch das Verwenden von Sprühkreide auf Straßen erweitern Aktivist*innen den Ausdruck ihrer Demonstrationen und können so ohne dauerhaften Schaden für die Umgebung ihre Botschaften darlegen.

Zumal: Kinder nutzen Straßenkreide regelmäßig. Sie ist in jedem Spielzeugladen käuflich zu erwerben. Und auch Kinder dürften ihre Kreide nicht mehr im öffentlichen Raum benutzen, ginge es nur nach der Darmstädter Gefahrenabwehrverordnung.

Daher scheint es angemessen, die Präventionskonvention an dieser Stelle anzupassen und „nicht dauerhafte Verschmutzungen“ als Ausnahme für den Regelungsgegenstand des §4 aufzunehmen.