Antrag "Aufweitung der Pfungstädter Straße (B 426) am Bahnhof Darmstadt-Eberstadt"

In der Stavo am 29.10.2019

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, am Bahnhof Darmstadt-Eberstadt anlässlich einer Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Pfungstädter Straße (B 426) die Straße erheblich zu verbreitern und hierbei beidseits Geh- und Radwege regelgerecht im Brückenbereich herzustellen.

Begründung

Die Deutsche Bahn hat die Stadt Darmstadt angeschrieben mit der Nachricht, dass sie die Eisenbahnüberführung zu erneuern beabsichtigt verbunden mit der Frage, ob die Stadt bei dieser Gelegenheit die Straße verbreitern will. Die Main-Neckar-Bahn kreuzt seit ihrem Bau 1846 die Pfungstädter Straße (B 426) mit einer Eisenbahnüberführung. Die Straße mit 2 Fahrspuren und beidseitigen Gehwegen von nicht einmal 1 m Breite im Brückenbereich weist starken Verkehr mit einem großen Anteil von Schwerverkehr auf. Für Radfahrer und Fußgänger ist das Passieren des Bereichs unter der Brücke daher mit Angstgefühlen verbunden. Hierzu gibt es einen Film

Die Straße ist zwar eine Bundesstraße, die Eisenbahnüberführung befindet sich aber innerhalb der Ortsdurchfahrt der Stadt Darmstadt, die damit Baulastträger ist. Die Notwendigkeit einer neuen Unterführung ergibt sich allein aus dem Fuß- und Radverkehr im Zusammenhang mit dem stark gewachsenen Straßenverkehr. Die Verkehrsentwicklung lässt auf einen gewachsenen Anteil des Radverkehrs schließen. Hierbei spielt auch eine starke Anziehung neuer Einkaufsmärkte im Pfungstädter Gewerbegebiet auf den Darmstädter Stadtteil Eberstadt eine Rolle. Es dürfte ein hoher Zuschussanteil wegen der Eigenschaft als Bundesstraße zu erwarten sein.

Wenn ein gleiches neues Brückenbauwerk wie das vorhandene mit Sandsteinportalen nördlich anschließt, ist ein Denkmalschutz gewahrt und es stünden ausreichende Breiten für Fußgänger/Radfahrer beidseits zur Verfügung. Bezahlen muss auf jeden Fall der Straßenbaulastträger als Verursacher. Noch billiger für die Stadt würde es, wenn auch die Bahn als Veranlasser aufträte, wenn die Brücke in Straßenachse zu verlängern wäre, weil die geplante Neubaustrecke mit überführt wird.

 


Der Antrag wurde abgelehnt.