Antrag "Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit in der Alexander- und Dieburger Straße"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die zulässige Geschwindigkeit der Alexanderstraße und der anschließenden Dieburger Straße bis zur Kreuzung mit dem Spessartring soll auf 30 km/h beschränkt werden. Da es sich um eine Landesstraße handelt, wird der Magistrat beauftragt, zum Erzielen des Einvernehmens mit Hessen Mobil zu verhandeln.

Begründung

Der Straßenzug weist viele notwendige Querungsstellen für Fußgänger auf, z. B. in den Bereichen der TU Innenstadt und des Alice-Hospitals. Die Fahrbahn erlaubt wegen geringer Breite teilweise nicht einmal Schutzstreifen für Radfahrer. Da auch Schwerverkehr den Straßenzug nutzt, erfordert die Mischung der Verkehrsarten ein erhöhtes Maß an vorausschauendem Fahren. Dem kann nur mit der Minderung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h als Stand verkehrstechnischer Erkenntnisse begegnet werden.