Zum Hauptinhalt springen

Linksfraktion

Antrag "Erhalt des Landeswohlfahrtsverbands"

Antrag auf Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung Darmstadt erteilt allen Bestrebungen des Hessischen
Städte- /Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der
Eingliederungshilfe vom Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) gänzlich wegzunehmen und
auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, eine klare Absage.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich auch weiterhin bei der
Umsetzung des Bundesteihalbegesetzes (BTHG) intensiv für den Erhalt der bewährten
Strukturen des LWV in Kooperation mit den Städten und Landkreisen bei der
Eingliederungshilfe beim LWV Hessen einzusetzen.
Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung die Hessische Landesregierung auf, im
Rahmen der Umsetzung des BTHG einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und
umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil – und vollstationären)
Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorsieht.


Begründung:

Der LWV Hessen ist für Menschen mit Behinderung nach wie vor ein Garant hoher Qualität in
der hessischen Behindertenhilfe. Der Landeswohlfahrtsverband sichert landesweit
gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe und einen gleichmäßigen Ausbau und Bestand
von Beratungs-, Betreuungs-, und Versorgungsangeboten für alle Zielgruppen in allen
hessischen Gebietskörperschaften.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV sind für die Beurteilung bestimmter
verschiedener Behinderungen und der dafür erforderlichen Hilfen qualifiziert und tragen dazu
bei, dass Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung und Suchtkranke,
sinnesgeschädigte und körperbehinderte sowie jüngere pflegebedürftige Menschen eine
vergleichbar gute Versorgung und Eingliederung in die Gesellschaft erhalten.
Durch die bisherige Finanzierung des LWV über ein Umlagesystem können alle Angebote
unabhängig von der Kassenlage der jeweiligen Gebietskörperschaften Hessens finanziell
gefördert werden. Dabei treffen die finanziellen Belastungen über die Verbandsumlage alle
hessischen Gebietskörperschaften in gleicher prozentualer Höhe, je nach ihrer jeweiligen
Finanzkraft. Dieser hessenweite Finanzausgleich muss in dieser Form zwingend erhaltend
bleiben, da eine gute Versorgung ansonsten vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des
Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig ist.

 

Die Abstimmung steht noch aus.

Ehemalige Fraktions-Website

Anträge und Anfragen von 2000 bis 2011

Informationen und Dokumente mit Datum zwischen 2000 und 2010 sind noch nicht in die neue Website übertragen. Was hier fehlt, finden Sie in unserer ehemaligen Internet-Präsenz.

Parlamentsinformationssystem

Termine, Protokolle, Beschlüsse der städtischen Gremien

Im Parlamentsinformationssystem der Stadt Darmstadt finden sich Aufstellungen der Mitglieder und Fraktionen der StaVo, Termine, Protokolle und Beschlüsse der verschiedenen Gremien.