Antrag "Für saubere Luft rechtliche Möglichkeiten nutzen"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. Für das Einfahren von Lieferfahrzeugen in die Fußgängerzone der Innenstadt von Darmstadt folgende straßenverkehrsrechtliche Maßnahme anzuordnen: Für schadstofflose Fahrzeuge (Elektro- oder Erdgasantrieb) wird die bisher erlaubte Zeit von 8 bis 12 Uhr beibehalten, während andere Fahrzeuge hierfür nur noch ein schmales Zeitfenster von einer Stunde erhalten. Ziel ist es, vor allem Zulieferer und Kurierdienste zur Beschaffung und zum Einsatz schadstoffloser Fahrzeuge zu bewegen. Nach einer Übergangsfrist soll diese Regelung auf Taxis ausgeweitet werden.
  2. Die Möglichkeiten zum Einsatz entsprechender Fahrzeuge zur Entsorgung und Straßenreinigung soll vom Eigenbetrieb EAD untersucht werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Ausschüssen mitzuteilen.

Erläuterung

Die Deutsche Post hat für diesen Zweck nach Jahrzehnten*) wieder Elektrofahrzeuge entwickeln lassen und setzt diese ein. Es ist nicht einzusehen, dass die
Wirklichkeit nicht dem Stand der Technik und dem Wissensstand über gesundheitliche Auswirkungen von Feinstaub und Stickoxiden entsprechen sollte.

*) siehe http://www.oldtimer-in-celle.de/arue/cz-post-lkw.pdf