Antrag "Keine weitere Ausdehnung der Sonntagsöffnung"

Die Beschäftigten des Einzelhandels brauchen wenigstens einen Tag, an dem sie verlässlich ihre Freizeit verbringen und entspannen können.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Angesichts des wachsenden Wirtschaftsdrucks ist der Sonntag als ein Tag der Ruhe und des bewussten Andersseins für die Menschen nötiger denn je. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigten des Einzelhandels, dessen Öffnungszeiten in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich ausgeweitet wurden. Da dies in der Regel ohne Personalaufbau geschah, wurden die Arbeitszeiten enorm "flexibilisiert". Betroffen sind insbesondere die Teilzeitbeschäftigten. Oft genug reichen die Arbeitsschichten im Einzelhandel mittlerweile bis in den späten Samstagabend hinein. Die Beschäftigten brauchen wenigstens einen Tag, an dem sie verlässlich ihre Freizeit mit ihrer Familie oder im Freundeskreis verbringen und entspannen können.

Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz von Sonn- und Feiertagen darf deshalb nicht ausgehöhlt, sondern muss vielmehr gestärkt werden. Insbesondere ist die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage in engen Grenzen zu halten. Die strikten Bedingungen für Ausnahmen müssen erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Stadtverordnetenversammlung das klärende Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts vom 13. Juni 2013.

Insofern Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen des Einzelhandels und beim Citymarketing bestehen sollte, wird der Magistrat dazu aufgefordert, die aus dem Urteil hervorgehende künftige Genehmigungspraxis für die Sonntagsöffnung nach § 6(1) des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes transparent und unmissverständlich zu kommunizieren. Es dürfen nur Anlässe für eine sonntägliche Ladenöffnung genommen werden, die den vom Verwaltungsgericht formulierten Bedingungen überprüfbar entsprechen.